zum Hauptinhalt

Wirtschaft: BGH billigt private Arbeitslosenversicherung

BERLIN (hej).Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch die Geschäftsklauseln der von der Volksfürsorge angebotenen privaten Arbeitslosenversicherung im wesentlichen gebilligt.

BERLIN (hej).Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch die Geschäftsklauseln der von der Volksfürsorge angebotenen privaten Arbeitslosenversicherung im wesentlichen gebilligt.Die Richter hatten weder Bedenken gegen die 24monatige Wartezeit noch gegen den Leistungsausschluß bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber (AZ: IV ZR 90/98).

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte noch weitere Geschäftsbedingungen abgemahnt.So soll nach dem Kleingedruckten die Versicherungsleistung zusammen mit dem Arbeitslosengeld höchstens 90 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens erreichen.Für die Berechnung des Nettoeinkommens ist dabei der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit maßgeblich."Wenn Versicherte gerade in dieser Zeit kurzarbeiten mußten, sieht die Sache schlecht aus", kritisiert Helke Heidemann-Peuser vom VSV.Die Verbraucherschützerin ist enttäuscht."Wir müssen aber erst einmal die Urteilsgründe abwarten", sagt die Juristin.

Vergeblich hatte sich der VSV auch gegen die Einschränkung gewehrt, daß die Versicherung zwar Vermittler einsetzt, um Kunden zu gewinnen, diese dann aber Kündigungen, Änderungswünsche oder Erklärungen der Versicherten nicht entgegennehmen dürfen.Daß diese Klausel vom BGH akzeptiert wurde, wundert auch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen.Denn erst im vergangenen Sommer hatte das Bundesverwaltungsgericht eine solche Beschränkung nicht hingenommen.

Nachbessern muß die Volksfürsorge hingegen in zwei anderen Punkten.So darf sie im Kleingedruckten nicht mehr festlegen, daß der Kunde von allen Unternehmen der Finanzgruppe telefonisch umworben werden darf.Und auch die Klausel, daß die Versicherung nur dann zahlt, wenn der Arbeitgeber wegen "Gründen, die nicht in der Person des Versicherungsnehmers liegen", kündigt, verwarfen die Richter mangels ausreichender Transparenz.Bei der Versicherung überlegt man nun, ob man die Beschränkung auf betriebsbedingte Kündigungen ganz streicht oder ob man die Klausel nur anders formuliert.

Rund 3000 Policen hat die Volksfürsorge für ihre Arbeitslosenversicherung bisher abgeschlossen."Die Versicherung ist kein Renner", sagt Sprecher Wolfgang Otte.Die Versicherung stockt das Arbeitslosengeld auf und läuft maximal 12 Monate lang.Pro 100 DM Aufstockung muß der Kunde monatlich 12 DM Versicherungsbeitrag zahlen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false