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Verspätungen und Zugausfälle gehören zu den großen Ärgernissen der Bahnkunden - vielleicht würde mehr Konkurrenz dem Unternehmen Antrieb verleihen.

© dpa

BGH entscheidet: Mehr Service im Zug möglich

Pünktlichere, zuverlässigere und sauberere Züge zu fordern, gehört derzeit für Politiker beinahe zum guten Ton. Womöglich springt den Kritikern nun sogar die Justiz zur Seite.

An diesem Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof, ob es im Regionalverkehr auf der Schiene mehr Wettbewerb als bislang geben muss. Mehr Wettbewerb, das würde mehr Service und einen dichteren Zugtakt bedeuten, sagen Marktkenner. „In puncto Effizienz gibt es im Schienenregionalverkehr noch eine Menge Luft nach oben“, sagt Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Dabei geht es um einen sieben Milliarden Euro schweren Markt. Der BGH muss entscheiden, ob Länder oder Verkehrsverbände Strecken und Bahnnetze weiterhin direkt vergeben dürfen oder ob sie in jedem Fall die Leistungen ausschreiben müssen. Das Geld bekommen die Besteller vom Bund, sie schließen dann lange laufende Verträge etwa mit der Deutschen Bahn oder einem ihrer Konkurrenten. In der Vergangenheit sicherte sich der Staatskonzern oft die lukrativen, ohne Ausschreibung vergebenen Verträge. Kritiker bemängeln, die öffentliche Hand habe auf diese Weise viel zu viel Geld für Schienenverkehrsleistungen ausgegeben, zumal in einem intransparenten Verfahren.

Ins Rollen gekommen war der aktuelle Fall, als der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) der Deutschen Bahn schlechte Leistungen attestierte und 100 Millionen Euro vereinbarter Zahlungen einbehalten wollte. In erster Instanz verlor der VRR, später einigte er sich aber mit der Bahn und verlängerte dafür seine Zugbestellungen bis 2023 – ohne Ausschreibung. Dagegen klagte Abellio, eine Tochter der Niederländischen Staatsbahn. Entscheiden muss nun der BGH. Für Berlin ist das Verfahren interessant, weil es die Zukunft der S-Bahn betrifft. Teile der rot-roten Koalition streben an, den Verkehr nach 2017 direkt der BVG zu übertragen. Der BGH könnte diese Pläne durchkreuzen.

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