zum Hauptinhalt

BGH-URTEIL: Flug auch ohne Koffer

ADAM OPEL AG]Passagiere haben grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihnen ein Anschlussflug wegen noch nicht umgeladenen Gepäcks verweigert wurde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

ADAM OPEL AG]Passagiere haben grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihnen ein Anschlussflug wegen noch nicht umgeladenen Gepäcks verweigert wurde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Der BGH verurteilte die niederländische Fluggesellschaft KLM dazu, einem Kläger und seinen acht Mitreisenden wegen „Nichtbeförderung“ jeweils eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro zu leisten. Fluggäste müssten auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn ihr Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden könne, urteile der Gerichtshof. dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false