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BILDUNGSURLAUB: So klappt der Antrag

Als Bildungsurlaub sind bis zu zehn freie Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren möglich. Die Zeit muss der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen.

Als Bildungsurlaub sind bis zu zehn freie Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren möglich. Die Zeit muss der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen. Je nach Bundesland sind die Regeln verschieden. Dauert ein Seminar länger als zwei Wochen, kann man auch nur einen Teil als Bildungsurlaub anerkennen lassen. Für den Rest müssen Urlaubstage eingesetzt werden.

Die Bildungseinrichtung muss im Bundesland des Arbeitgebers anerkannt sein. Die Kosten für die Weiterbildung übernimmt in der Regel der Arbeitnehmer. Beantragt wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber. Benötigt wird ein Nachweis über die Anerkennung der Einrichtung im entsprechenden Bundesland und Bestätigungen über die Buchung des Seminars und am Ende über die erfolgte Teilnahme.

Mehr Infos gibt es im

Internet:

www.bildungsurlaub.de

www.iwwb.de/links/bildungsurlaub

www.bildungsberatung-berlin.de ffe

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