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Wirtschaft: Bloß nicht sparen bei den Abfindungen

41 Prozent der Firmen im Dax gegen Obergrenzen

Berlin - Korruptionsskandale, Managementfehler, schwindendes Vertrauen in die Kapitalmärkte: Ein Kodex für gute Unternehmensführung (Corporate Governance) scheint notwendiger denn je. Doch wie ist es um die Umsetzung der vor sechs Jahren erarbeiteten Regeln für die Führung und Kontrolle von börsennotierten Unternehmen bestellt? Zumindest bei freiwilligen Obergrenzen für die Abfindungen von Managern sind die deutschen Konzerne noch zögerlich. Nur 59 Prozent der im Börsenindex Dax gelisteten Firmen wollen sich an die entsprechende Anregung einer Regierungskommission halten. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Freitag in Berlin vorgelegte Studie.

Dass Zahlungen an vorzeitig ausscheidende Vorstände auf höchstens zwei Jahre begrenzt werden sollen, hatte die Regierungskommission unter Vorsitz von Thyssen-Krupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme im vergangenen Jahr als zusätzlichen Punkt in ihren Regelkanon aufgenommen. So soll verhindert werden, dass der Aufsichtsrat scheidenden Vorständen unangemessen hohe Abfindungen genehmigt. Für großes Aufsehen hatte etwa die Abfindung von 60 Millionen Mark für den Ex-Mannesmann- Chef Klaus Esser im Jahr 2000 gesorgt.

Der Kodex wird jährlich überarbeitet. Trotz Finanzkrise und Diskussionen über zu hohe Managementgehälter sehen seine Hüter aber keine Veranlassung, die Regeln zu ergänzen oder gar grundlegend zu überholen. „Die Vorschriften sind ausreichend, sie müssen nur entsprechend umgesetzt werden“, sagte Axel von Werder, Leiter des Berlin Center of Corporate Governance, das die Studie im Auftrag der Regierungskommission erarbeitet hat. Der Katalog enthalte eine Reihe von Kriterien zur Vergütung von Managern. Auch werde darin betont, dass sich variable Vergütungsbestandteile am langfristigen Unternehmenserfolg orientieren sollten, sagte Werder. jul

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