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Wirtschaft: Börsengang der Deutschen Post: Der Konzern befürchtet Strafzahlungen an die EU

Für Klaus Zumwinkel steht dem Börsengang der Deutschen Post Anfang November nichts mehr im Wege. "Die noch nicht abgeschlossenen Verfahren vor der EU-Kommission stellen kein Hindernis für den Börsengang dar," stellte der PostChef klar.

Für Klaus Zumwinkel steht dem Börsengang der Deutschen Post Anfang November nichts mehr im Wege. "Die noch nicht abgeschlossenen Verfahren vor der EU-Kommission stellen kein Hindernis für den Börsengang dar," stellte der PostChef klar. Sollte es wider Erwarten doch zu einer Rückforderung kommen, könne die Post diese aus dem Jahresüberschuss durch Zahlung oder durch Rückstellung begleichen. Schlimmstenfalls sei im Beihilfeverfahren aber nur mit Rückforderungen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich und nicht mit Millardenbeträgen zu rechnen, meinte Zumwinkel. Maximal geht die Post von knapp 450 Millionen Mark aus, die die Kommission in einem ähnlichen Fall (Air France) gefordert hatte. "Bei einem Gewinn von deutlich über zwei Milliarden Mark werfen einen Konzern wie die Post zwei bis drei Monatsgewinne wirtschaftlich nicht um," meinte Zumwinkel.

Die Postbank solle Co-Leader im Emissionskonsortium werden, sagte Zumwinkel weiter. Postbank-Kunden sollen bei der Zuteilung der P-Aktien bevorzugt werden.

Analysten rechnen damit, dass die Post 2000 bei einem Umsatz von 60 (Vorjahr: 44) Milliarden Mark eine Nettoumsatzrendite über dem Vorjahreswert von fünf Prozent und damit über drei Milliarden Mark Gewinn erzielen wird. Die Umsatzsteigerung ergibt sich vor allem aus Akquisitionen im Logistikgeschäft. Zum Halbjahresergebnis wollte Zumwinkel sich noch nicht konkret äußern. Nur soviel: Die Post werde ihren Gewinn stark erhöhen. Besonders zufrieden ist Zumwinkel dabei mit der Entwicklung im Briefgeschäft.

In dem Beihilfeverfahren, das auf eine Beschwerde von Post-Wettbewerber United Parcel Service (UPS) zurückgeht, prüft die Kommission, ob die Post mit ihren Überschüssen aus dem Briefmonopol die Defizite im Frachtbereich gedeckt hat. Zumwinkel wies das zurück. Alle Defizite im Frachtbereich seien durch die Mehrkosten der Universaldienstverpflichtung der Post verursacht worden, also beispielsweise die Zustellung an sechs Tagen. Ein Ausgleich sei gemeinschaftsrechtlich zulässig und stelle keine genehmigungspflichtige Beihilfe dar. Sollte die Kommission aber die Deckung der Defizite von 5,7 Milliarden Mark in den Jahren 1994 bis 1999 als Beihilfe behandeln, müssten diese als Restrukturierungsbeihilfen genehmigt werden. Nur in diesem Fall könne die EU einen begrenzten Teilbetrag als Eigenleistung von der Post verlangen. Zumwinkel betonte, dass diese Eigenleistungen aber mit den Investitionen zur Frachtsanierung von über vier Milliarden Mark und der Übernahme der Verpflichtungen des Bundes von beispielsweise 8,6 Milliarden Mark für Betriebspensionen bereits überproportional erbracht worden seien.

Auch die beiden Wettbewerbsverfahren, die UPS und die Britische Post bei der EU-Kommission angestrengt haben, sind nach Auffassung Zumwinkels kein Hindernis für den Börsengang. Für Verfahrenskosten und eventuelle Sanktionen werde die Post dafür aber eine Gesamtrückstellung von 50 Millionen Mark bilden. Ziel des Wettbewerbers UPS sei es, die Post durch die Rückzahlungen zu schwächen. UPS sei dafür bekannt, auf dem Klage- und Lobbywege die Konkurrenz zu attackieren und dafür Juristenheere zu beschäftigen. Der Verlust von Marktanteilen an Wettbewerber und die Sanierungserfolge bei der Fracht seit 1996 sprächen aber gegen eine Missbrauchsentscheidung der EU-Kommission, so Zumwinkel. Allenfalls für den Zeitraum vor 1996, also vor der Sanierung des Frachtbereichs, könnte der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Preisdumping) geltend gemacht werden. Dies hätte aber nach aller Erfahrung nur eine geringe Geldbuße im ein- oder zweistelligen Millionenbereich zur Folge. Auf Antrag der britischen Post sei im Mai 2000 ein weiteres Wettbewerbsverfahren eröffnet worden, bei dem es im Kern um Remailing-Sendungen gehe, erklärte Zumwinkel. Er weist auch diese Beschwerde zurück.

agr

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