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Wirtschaft: Börsenprospekt

Will eine Aktiengesellschaft an die Börse gehen oder neue Aktien platzieren, muss sie einen so genannten Prospekt (siehe Bericht, Seite 20) veröffentlichen. Darin stellt der Emittent (der Ausgeber der neuen Wertpapiere) diese Wertpapiere und die wirtschaftlichen Grundlagen für die Ausgabe dar.

Will eine Aktiengesellschaft an die Börse gehen oder neue Aktien platzieren, muss sie einen so genannten Prospekt (siehe Bericht, Seite 20) veröffentlichen. Darin stellt der Emittent (der Ausgeber der neuen Wertpapiere) diese Wertpapiere und die wirtschaftlichen Grundlagen für die Ausgabe dar. Insbesondere die Geschäftsaussichten des Unternehmens einschließlich möglicher Risiken sollten im Börsenprospekt enthalten sein. Außerdem müssen alle Vorstands und Aufsichtsratsmitglieder genannt und der letzte Geschäftsabschluss vorgelegt werden. Sind die Angaben unwahr oder unvollständig, können Anleger vom Prospektherausgeber Schadenersatz einfordern und eine entsprechende Prospekthaftungsklage einreichen. mot

LEXIKON

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