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Wirtschaft: Brüssel bestätigt Verfahren gegen WestLB

Streit um Wettbewerbsvorteile im Bankenmarkt wird auf EU-Ebene ausgetragen BRÜSSEL (mbe/vdr/vwd).Die Europäische Kommission wird voraussichtlich am kommenden Mittwoch ein wettbewerbsrechtliches Untersuchungsverfahren gegen die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) eröffnen.

Streit um Wettbewerbsvorteile im Bankenmarkt wird auf EU-Ebene ausgetragen

BRÜSSEL (mbe/vdr/vwd).Die Europäische Kommission wird voraussichtlich am kommenden Mittwoch ein wettbewerbsrechtliches Untersuchungsverfahren gegen die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) eröffnen.Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Karel Van Miert bestätigte damit einen Bericht des "Handelsblatts" vom Mittwoch.In Brüssel soll jetzt geklärt werden, ob die Einbringung von Wohnungsbauförderungsvermögen bei Landesbanken eine nach EU-Recht verbotene staatliche Beihilfe darstellt. Die vom Brüsseler Verfahren in erster Linie betroffene WestLB verbreitet indessen Optimismus.In einer Pressenotiz heißt es, daß sie sich gut gerüstet sehe.Gutachterlich belegt sei, schreibt die Bank, daß das Land Nordrhein-Westfalen für die Einbringung der Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) eine marktübliche Gegenleistung erhalte.Die Übertragung stelle für NRW eine günstige Transaktion dar, die mit europäischem Recht übereinstimme. Das jahrelange Tauziehen im Bankenstreit ist voraussichtlich mit der Eröffnung der Untersuchung nicht zu Ende.Es wird möglicherweise letztlich beim Europäischen Gerichtshof landen.Die Eröffnung des Verfahrens nach Art.93, Abs.2 stelle, so ein Kommissionssprecher, keine Kriegserklärung dar, sondern erlaube den Mitgliedstaaten, auf spezielle Fragen detaillierte Antworten zu geben.Ausgangspunkt ist die Beschwerde des Bundesverbands deutscher Banken vom 21.Dezember 1994.Nach Ansicht der privaten Banken stellen die Übertragungen von Wohnungsbauvermögen auf die Landesbanken und die damit verbundene Anerkennung als bankaufsichtliches Eigenkapital einen erheblichen Wettbewerbsvorteil dar, da dieses Kapital von den öffentlichen-rechtlichen Instituten nicht angemessen verzinst werde.Penibel beschreibt die Kommission den Vorgang auf 27 Seiten und kommt zu dem Schluß, daß das am 1.Januar 1992 übertragene Vermögen der Wfa auf die WestLB eine staatliche Beihilfe nach Art.92, Abs.1 darstellen könnte.Wenn das Verfahren eingeleitet wird, hat die Bundesrepublik vier Wochen Zeit, Stellung zu nehmen.Aber auch alle anderen interessierten Mitgliedsländer oder Institutionen können sich äußern.Sieht sich die Kommission bestätigt, will sie das Hauptverfahren eröffnen. Die Kommission greift sich den WestLB-Fall heraus, weil er laut einem Kommissionsentwurf vom Volumen der größte ist.Sie behält sich aber vor, je nach Ausgang des Verfahrens, auch andere Landesbanken (Niedersachsen, Berlin, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bayern) zu prüfen.Insgesamt haben die betroffenen Landesbanken von ihren Mit-Eigentümern auf diesem Wege Eigenkapital von 11,5 Mrd.DM erhalten, allein die WestLB 5,9 Mrd.DM.Allerdings geht die Kommission laut einem EU-Sprecher nicht davon aus, daß die ganze Summe eine (illegale) Beihilfe darstellt, sondern, daß Teilbeträge Behilfecharakter haben könnten.Dazu sei die Einleitung des Verfahrens kein Präjudiz und habe nichts mit den wettbewerbsrechtlichen Fragen der Gewährtägerhaftung bei Sparkassen und Landesbanken zu tun, zu denen die Kommission sich noch äußern wolle.In ihrer Analyse der WestLB kommt die Kommission zu dem Ergebnis, daß die Staatsbank WestLB wohl die "umfassendste" der deutschen Universalbanken sei.Sie begründet dies mit den Industriebeteiligungen und der Tätigkeit im Ausland sowie mit ihrem Hypothekengeschäft, das das Geldhaus - anders als die privaten Banken - unter einem Dach betreiben könne. Die Glassenheit der WestLB sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, das hinter den Kulissen Nervosität vorherrscht.Nicht ohne Grund hat in den letzten Monaten nach Informationen des "Handelsblatts" die deutsche Sparkassenorganisation massiv auf die Bundesregierung eingewirkt, dafür zu sorgen, daß die EU-Kommission die Beschwerde fallen läßt.In einem internen Kommissionspapier hatte die Brüsseler Behörde vorgerechnet, was die WestLB an ihren Investor, das Land NRW, zahlen müßte, wenn sich dieser wie ein privater Anleger verhalten hätte: etwa 8 Prozent plus 1,4 Prozent für die Steuerbefreiung statt der gezahlten 0,6 Prozent.Die Landesbanken haben diese Rechnung stets bestritten und darauf verwiesen, daß auch die Dividendenrendite der Großbanken in den letzten Jahren 5 Prozent kaum überschritten hätte.Offenbar konnten sie aber die Wettbewerbshüter bislang nicht überzeugen.

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