zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Brüssel geht bei West LB auf Konfrontationskurs - Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Europäische Kommission hat jetzt Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof erhoben. Dies geschah, weil die Bundesregierung im Streit über die Rückzahlung von Milliardensubventionen an die Westdeutsche Landsbank keine neuen Vorschläge eingereicht hat.

Die Europäische Kommission hat jetzt Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof erhoben. Dies geschah, weil die Bundesregierung im Streit über die Rückzahlung von Milliardensubventionen an die Westdeutsche Landsbank keine neuen Vorschläge eingereicht hat. Bereits am 11. April hatte die EU-Kommission beschlossen, gegen die Bundesregierung zu klagen. Der für den Wettbewerb zuständige Kommissar Mario Monti hatte jedoch weitere Gespräche über Lösungsvorschläge angeboten. Obwohl verschiedene Gespräche - unter anderem auch mit dem Bundeskanzler und dem Bundesfinanzminister - stattfanden, machte die West LB keinen neuen Vorschlag für die Rückzahlung der Beihilfe in Höhe von 1,57 Milliarden Mark.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte vorgeschlagen, die Summe plus Zinsen von der West LB ans Land zurückzahlen zu lassen. Im Anschluss daran sollte das Geld sogleich wieder als Stille Reserve an die West LB zurückfließen. Diese sollte mit 5,8 Prozent verzinst werden. Die EU-Kommission lehnte den Vorschlag ab. Ihrer Ansicht nach hätte eine Reinvestition als Stille Einlage zunächst daraufhin überprüft werden müssen, ob es sich erneut um eine unrechtmäßige Beihilfe handele. "Bis das Urteil gesprochen ist, kann die Klage jederzeit zurückgezogen werden", sagte ein Sprecher Montis. Es gebe jedoch nicht einmal neue Gesprächstermine.

Die EU-Kommission hat gegenüber der West LB durchaus Geduld bewiesen. Denn die Rückzahlung war bereits am 8. Juli 1999 angeordnet worden. Seitdem wurde über die Bedingungen für eine Rückzahlung verhandelt. Kritisiert hatte die EU-Kommission, dass das Land Nordrhein-Westfalen durch die Übertragung von Vermögen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft eine verdeckte Beihilfe an die West LB gezahlt hatte.

Neben der Entscheidung im Fall West LB steht in Brüssel die Überprüfung der Vereinbarkeit des Systems von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung an. Sechs Landesbanken werden in diesem Zusammenhang unter die Lupe genommen, darunter die Landsbank von Berlin. Diese Untersuchungen der Wettbewerbshüter sind jedoch noch weit vom Stadium einer Klage entfernt. "Da stehen wir noch am Anfang der Prüfung", sagte ein Mitarbeiter Montis. Die Ministerpräsidenten - unterstützt von der Bundesregierung - bemühen sich darum, zu einer grundsätzlichen Einigung mit der EU-Kommission über das System öffentlicher Daseinsvorsorge zu kommen. Die Länder befürchten nämlich, dass die EU auch andere Bereiche der öffentlichen Wirtschaft für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Im Gespräch sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder Nahverkehrsunternehmen. Die EU-Kommission ist grundsätzlich der Auffassung, dass eine Überprüfung nötig sein kann, wenn die Dienstleistungen öffentlicher Unternehmen in Konkurrenz zu privaten Anbietern stehen und überregional anboten werden. In engem Zusammenhang mit diesem Konflikt steht die Forderung der Ministerpräsidenten, ein Kompetenzkatalog festzulegen, der unter anderem regelt, welche politischen Zuständigkeiten in Alleinverantwortung der Bundesländer liegen.

msb

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false