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Wirtschaft: Brüssel könnte dem DFB ein Bein stellen

BRÜSSEL .Noch vor Ende dieses Monats will EU-Wettbewerbskommissar Karel Van Miert seine Überlegungen über das Spannungsverhältnis zwischen Spitzensport und europäischem Wettbewerbsrecht in einem Memorandum öffentlich darlegen.

BRÜSSEL .Noch vor Ende dieses Monats will EU-Wettbewerbskommissar Karel Van Miert seine Überlegungen über das Spannungsverhältnis zwischen Spitzensport und europäischem Wettbewerbsrecht in einem Memorandum öffentlich darlegen.Doch wer sich Aufschlüsse darüber erhofft, ob Brüssel gegen das zentrale Fernseh-Vermarktungsrecht für die Bundesliga durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) vorgehen will, wird enttäuscht.Denn noch dauert die Prüfung in der Europäischen Kommission an.

Unter dem Druck der Sport-Lobby hatten Bundestag und Bundesrat in einem Sondergesetz beschlossen, den Sport von der Anwendung des nationalen Kartellrechts auszunehmen.Doch Sport ist nicht gleich Sport.Zwischen dem Breitensport der kleinen Amateurvereine und dem kommerzialisierten Spitzensport der Profis liegen Welten.Vor allem der Fußball ist inzwischen immer mehr zum millionenschweren Geschäft geworden, das längst auch internationale Dimensionen hat.Die EU-Wettbewerbshüter kann es deshalb nicht gleichgültig lassen, wenn ein Mitgliedsstaat ein Sondergesetz beschließt, das in Widerspruch zum europäischen Wettbewerbsrecht steht."Wenn man in Deutschland das Gesetz ändert, heißt das nicht, daß man die europäischen Verträge ändert und wir nicht mehr zuständig sind", warnte Karel Van Miert schon im vergangenen Jahr."Einige haben wohl gemeint, die Sache sei mit einer Gesetzesänderung erledigt.Das stimmt nicht."

In Brüssel sind inzwischen nämlich zahlreiche Beschwerden eingegangen, die dem Wettbewerbskommissar gar keine andere Wahl lassen, als die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Spielregeln auch im Geschäft mit dem Profisport einzufordern.Der DFB ist sich offenbar der Problematik bewußt.Er hat im vergangenen Sommer bei der EU-Wettbewerbsbehörde den Antrag gestellt, das millionenschwere Geschäft mit den TV-Rechten für die Bundesligaspiele vom Kartellverbot der europäischen Verträge freizustellen und damit die zentrale Vermarktung durch den DFB zu erlauben.Seither prüft die Brüsseler Generaldirektion IV, die europäische Wettbewerbsbehörde, den Fall und seine Auswirkungen auf die anderen EU-Länder.

Wann die EU-Wettbewerbswächter zu einem Urteil kommen und wie dieses Urteil aussehen wird, ist nach wie vor offen.Fristen sind der Brüsseler Behörde nicht gesetzt.Sie kann sich bei der Prüfung der Frage Zeit lassen.Schließlich wird ihr Spruch Präzedenzwirkung haben für alle weiteren Freistellungsanträge, die eventuell aus den anderen EU-Mitgliedsländern nachgereicht werden.Die Entscheidung zur Bundesliga wird so zur Entscheidung über das Verhältnis von Spitzensport und europäischem Wettbewerbsrecht.

Das Berliner Bundeskartellamt und der Bundesgerichtshof (BGH) jedenfalls ließen keinen Zweifel daran, daß die zentrale Vermarktung der Fußball-Fernsehrechte im Uefa-Cup und im Pokal der Landessieger durch den DFB ein offenes Kartell ist, das auch vom deutschen Wettbewerbsrecht verboten wird.Die zentrale Vermarktung der Fernsehrechte führe zu einer Wettbewerbsbeschränkung, urteilte der BGH, deshalb sei eine Freistellung vom Kartellrecht nicht angemessen.Ob das auch für die Fußball-Bundesliga gilt, ließen die Bundesrichter offen.Der deutsche Gesetzgeber reagierte jedoch umgehend und verabschiedete ungerührt sein Sondergesetz, das den Profi-Fußball den Kartellwächtern entzieht.

Die Kritik der deutschen Gerichte entzündete sich vor allem an der Art und Weise, wie der DFB die Einnahmen aus den TV-Rechten wieder an die Vereine verteilt.Die Orientierung am Bundesligaerfolg begünstige die ohnhin erfolgreichen und reichen Spitzenvereine.Hier setzt auch die EU-Kommission den Hebel an.Eine Freistellung vom Kartellverbot der europäischen Verträge sei zwar "nicht von vornherein ausgeschlossen", räumte Wettbewerbskommissar Karel Van Miert in einem Gespräch mit dem "Handelsblatt" ein.Der DFB müsse jedoch auf alle Fälle bestimmte Auflagen erfüllen.Es müsse sichergestellt werden, daß die Millionen aus dem lukrativen TV-Geschäft unter den reichen und armen Vereinen gerecht verteilt werden und auch dem Amateur- und Breitensport zugute komme.

Der DFB könne, so schlagen die Brüsseler Wettbwerbshüter vor, in seine Statuten eine Art "Solidarformel" aufnehmen, die zur Stärkung der kleinen Vereine betragen müsse.In die gleiche Richtung zielte das Berliner Kammergericht, das eine Art Finanzausgleich zwischen den Vereinen vorschlug.Die Spitzenvereine, die im Geschäft mit TV-Rechten und Spielertransfers mit den Millionen jonglieren, müßten in diesem Fall den schwächeren Vereinen finanziell unter die Arme greifen.

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