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Wirtschaft: Brüssel stellt Berlin Ultimatum zum VW-Gesetz Ohne Einlenken droht Klage

vor Europäischem Gerichtshof

Brüssel/Berlin (fw/tog). Die EUKommission hat Deutschland am Dienstag ein Ultimatum zur Änderung des VW-Gesetzes gestellt. Deutschland müsse jetzt innerhalb von zwei Monaten reagieren, erklärte die Kommission. Sonst werde sie vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage einreichen. Das VW-Gesetz sichert dem Land Niedersachsen eine starke Stellung in dem Auto-Konzern. Der Beschluss der Kommission erfolgt auf die Initiative von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein.

Er sieht im VW-Gesetz ein Hindernis für den freien Kapitalverkehr in der EU und hat bereits mehrere Anläufe unternommen, damit die Bundesregierung das Gesetz ändert. Allerdings brachte auch ein Spitzengespräch zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Kommissionspräsident Romano Prodi vor einigen Wochen kein Ergebnis.

EU-Kommissar Frits Bolkestein ist der Ansicht, dass die Stimmrechtbeschränkungen des VW-Gesetzes mögliche Anleger abschrecke und den freien Kapitalverkehr in der EU behindere. Das niedersächsische Gesetz schützt den Konzern weitgehend vor feindlichen Übernahmen, weil es keinem Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmen in der Hauptversammlung zubilligt – selbst wenn er wesentlich mehr Anteile besitzt. Schon im März 2003 hatte der EU-Binnenmarktkommissar deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen ist es seither nicht gelungen, Bolkesteins Vorwürfe zu entkräften.

Die Stimmrechtbeschränkungen seien nicht diskriminierend, beteuert die niedersächsische Landesregierung immer wieder, da sie deutsche wie ausländische Anleger beträfen. Ein erheblicher Teil der VW-Aktien sei inzwischen in ausländischen Händen – Beleg dafür, dass das VW-Gesetz keinesfalls den Handel auf dem EU-Binnenmarkt behindere. Außerdem unterliege die Landesregierung, die 18,5 Prozent der VW-Stammaktien besitze und zwei Vertreter in den Aufsichtsrat sende, den gleichen Stimmrechtsbeschränkungen. Die niedersächsische Landesregierung bedauerte am Dienstag den Beschluss der Kommission und zeigte sich bereit, „den Dialog mit der Kommission weiterhin konstruktiv fortzusetzen“.

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