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Wirtschaft: Brüssel will ein schlüssiges Sanierungskonzept

Hilfen für Mobilcom dürfen nur eine akute Notlage überbrücken /Müller sieht keinen Anlass, die Kommission einzuschalten

Brüssel (msb/Tsp). Die EU-Kommission will die Hilfen für den angeschlagenen Telekomanbieter Mobilcom prüfen. Brüssel erwartet nach Angaben einer Sprecherin, dass Berlin noch vor Auszahlung von Krediten die Maßnahmen bei der Kommission anmeldet. „Dies ist ein staatlich garantierter Kredit, der angemeldet werden muss,“ sagte die Sprecherin. „Das europäische Wettbewerbsrecht regelt genau, unter welchen Bedingungen staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen gezahlt werden können.“

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) sieht offenbar keine Pflicht zur Anmeldung: „Die wissen offenbar nicht, was ein Bankgeschäft ist.“ Die Regierung hat am Montag mehrfach darauf hingewiesen, es handele sich nicht um eine „staatliche Intervention“, sondern um eine „bankübliche Lösung“. Im Finanzministerium hieß es dagegen, „Beihilferechtlich werden wir die Voraussetzungen von der EU-Kommission bekommen, weil es sich hier um die rein formale Anmeldung einer so genannten Rettungsbeihilfe handelt, und die Kommission, wie in derartigen Fällen üblich, die Zustimmung geben wird“.

Bis Montag hatte die Kommission keine Informationen über den Mobilcom-Rettungsplan aus Berlin vorliegen. Solche staatlichen Hilfen können für Unternehmen gerechtfertigt sein, die in akute Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Sie dürfen lediglich dazu dienen, dass das Unternehmen vorerst weiter operieren kann. Innerhalb von sechs Monaten muss nach den Brüsseler Vorschriften dann ein Umstrukturierungs- und Sanierungsplan für eine langfristige Lösung der finanziellen Probleme erarbeitet werden.

Hauptkriterium für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen ist, dass ein Unternehmen auf lange Sicht ohne staatliche Unterstützung überleben kann. Beihilfen müssen bei der EU-Kommission in Brüssel angemeldet werden, bevor sie fließen. Sie dürfen nicht höher sein als unbedingt nötig und dürfen aus einem Kredit oder einer Bürgschaft mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten bestehen. Sie müssen außerdem durch „akute soziale Gründe“ gerechtfertigt sein und dürfen die Lage der Branche in den anderen Mitgliedstaaten nicht aus dem Gleichgewicht bringen. Im Fall Mobilcom wird mit einer Notifizierung durch die Bundesregierung in Brüssel Ende der Woche gerechnet, weil Bundesregierung und Landesregierung zunächst in Absprache mit den Banken ihre kurzfristigen Konzepte vorlegen müssen. Sollte die Bundesregierung es versäumen, die Beihilfe anzumelden, muss sie zurückerstattet werden.

Für Verzögerung könnten Klagen von Wettbewerbern vor nationalen Gerichten sorgen. Nach Einschätzung von Brüsseler Experten ist es aber nicht wahrscheinlich, dass ein Wettbewerber gegen die Beihilfe klagt. Dagegen lasse sich juristisch nur schwer argumentieren. Deshalb klagten Konkurrenten mit mehr Aussicht auf Erfolg gegen die Umstrukturierungspläne.

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