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Wirtschaft: BSSichGesetz

Das Beitragssicherungsgesetz, kurz BSSichG (siehe Bericht auf dieser Seite), ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten.

Das Beitragssicherungsgesetz, kurz BSSichG (siehe Bericht auf dieser Seite), ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Sein Ziel ist es, die gesetzliche Renten und Krankenversicherung finanziell zu stärken. Das Gesetz untersagt den Krankenkassen, die Beiträge vor Ende 2003 anzuheben. Insgesamt soll es die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2003 aber um rund 2,8 Milliarden Euro entlasten und ihr damit mehr finanziellen Spielraum verschaffen. Das BSSichG sieht vor, dass Pharmaunternehmen auf bestimmte Medikamente einen Abschlag von sechs Prozent gewähren. Bei Ärzten, Zahnärzten und in den Krankenhäusern werden auf Grund des Gesetzes in diesem Jahr die Löhne und Einkommen konstant gehalten. Zusätzliche Einsparungen sind unter anderem beim Sterbegeld und den zahntechnischen Leistungen vorgesehen. obu

LEXIKON

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