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Schlichten statt richten: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

© dpa

Bund will Verbrauchern helfen: Eine Schlichtungsstelle für alle Fälle

Bundesjustizminister Heiko Maas will die bestehenden Schlichtungsstellen ergänzen. Weiße Flecken soll es nicht mehr geben.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Möglichkeiten für Verbraucher, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen, mit einer neuen, zusätzlichen Schiedsstelle verbessern. „Der Bund schafft eine neue, allgemeine Schlichtungsstelle“, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Tagesspiegel. Diese neue Einrichtung soll das bereits bestehende System von Schiedsstellen ergänzen. Ein entsprechendes Gesetz tritt am 1. April in Kraft, derzeit arbeitet das Ministerium an Kriterien für die Schlichtungsstelle und sucht nach einem Betreiber.
Bereits heute können sich Verbraucher mit vielen ihrer Probleme an Schlichtungsstellen wenden. Bei Ärger mit der Versicherung, der Bank, dem Stromanbieter oder der Fluggesellschaft helfen spezielle Ombudsleute und Schiedsstellen. Das System hat sich für beide Seiten bewährt. Kunden können sich teure Klagen vor den Gerichten sparen, die Schiedsverfahren sind für sie kostenlos. Unternehmen können vergleichsweise unbürokratisch Streit aus dem Weg räumen und entgehen so möglicherweise teuren Grundsatzurteilen. Noch gibt es aber zahlreiche weiße Flecken – das gilt etwa für Streitigkeiten mit dem Telekommunikationsanbieter oder mit dem Vermieter. Für solche und andere Bereiche soll künftig die neue Auffangschlichtungsstelle zuständig sein. Eigentlich sollten die Länder diese betreiben. Nach Streit über die Finanzierung hat der Bund das Projekt nun jedoch vorläufig an sich gezogen. Für dieses Jahr stellt er 500.000 Euro zur Verfügung, von 2016 bis 2019 sind 850.000 Euro im Haushalt vorgesehen.
Für die Verbraucher soll die Universalschlichtungsstelle kostenfrei sein, Unternehmen sollen eine „angemessene“ Gebühr bezahlen. Aus Sicht der Verbraucherschützer gibt es jedoch einen Wermutstropfen: Niemand kann ein Unternehmen zwingen, sich an der Schlichtung zu beteiligen. Die Teilnahme ist freiwillig.

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