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Bundesarbeitsgericht: Christen bei Zeitarbeit nicht tariffähig

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Dienstag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen.

Aus dem Gericht hieß es, dass die CGZP kein gewerkschaftlicher Spitzenverband im rechtlichen Sinne sei. Trotz der vielen von diesem christlichen Arbeitnehmerverbund abgeschlossenen Tarifverträge, deckten die einzelnen CGZP-Organisationen nicht das gesamte Spektrum der Zeitarbeitsbranche ab. Genau dies hatte die CGZP aber beansprucht. Ob das Gericht auch davon ausgeht, dass der CGZP wie anderen christlichen Gewerkschaften wegen zu weniger Mitglieder die erforderliche Durchsetzungsmacht fehle, stand am Dienstag nicht fest. Das hatten konkurrierende Großgewerkschaften wie Verdi angeführt. Nach gültiger Rechtsprechung müssen Gewerkschaften ausreichend schlagkräftig sein, um unabhängig vom Arbeitgeber agieren zu können.

In diesem Fall hatte Verdi zusammen mit der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales auf die gerichtliche Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP geklagt. Die christliche Tarifgemeinschaft habe sich zum Nachteil der Beschäftigten den Arbeitgebern mit Dumpinglohnabschlüssen als Partner angeboten. Verdi begrüßte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nun könnten Gefälligkeitstarifverträge in der Leiharbeitsbranche unterbunden werden. „Diese Entscheidung verbessert die rechtliche und vor allem finanzielle Situation der Beschäftigten deutlich“, sagte Verdi-Vize-Chef Gerd Herzberg. „Die Arbeitgeber können sich auf erhebliche Nachforderungen einstellen.“ Juristen hatten erklärt, dass tausende Leiharbeiter nun Anspruch auf Nachzahlung haben, denn die CGZP hat auch nach Auffassung des Gerichts überwiegend Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen. Verdi zufolge könnten 280 000 Arbeitnehmer von Nachforderungen profitieren.

Hintergrund ist das sogenannte Equal-Pay-Gebot des Gesetzgebers. Danach sollen Zeitarbeiter den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft bekommen, wenn für sie nicht schon ein eigenständiger Tarifvertrag gilt. Da die CGZP-Tarife nun unwirksam sein dürften, drohen den Unternehmen die nach diesen Verträgen ihre Leiharbeiter entlohnt haben, mehrere Millionen Euro an Nachzahlungen: Die christlichen Tarife sahen zuweilen mehrere Euro pro Stunde weniger vor, als die Stammbelegschaft im jeweiligen Unternehmen bekommen hat – auf tausende Arbeiter und mehrere Monate gerechnet eine hohe Summe.

In der Vergangenheit sind die Großgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) immer wieder gegen christliche Verbände vorgegangen. Häufig folgten ihnen die Gerichte.

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