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Wirtschaft: Bundesbank-Reform: Kommissionsmitglieder finden keinen gemeinsamen Nenner

Die von Bund und Ländern eingesetzte Expertenkommission für die Reform der Deutschen Bundesbank hat sich nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen können. Dem Vernehmen nach wird es von Seiten der Fachleute unterschiedliche Voten, zumindest jedoch Minderheitsvoten, zu der künftigen Organisation und den Aufgaben der Bundesbank - wie Bankenaufsicht und Schuldenmanagement - geben.

Die von Bund und Ländern eingesetzte Expertenkommission für die Reform der Deutschen Bundesbank hat sich nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen können. Dem Vernehmen nach wird es von Seiten der Fachleute unterschiedliche Voten, zumindest jedoch Minderheitsvoten, zu der künftigen Organisation und den Aufgaben der Bundesbank - wie Bankenaufsicht und Schuldenmanagement - geben. Noch am Montag sollte der Abstimmungsprozess unter den acht Mitgliedern der Kommission, die im März ihre Arbeit aufgenommen und inzwischen beendet hat, zu einem Ergebnis gebracht werden. Der Bericht wird dem Bundesfinanz- und den Länderfinanzministerien Mitte der Woche zur endgültigen Entscheidung zugeschickt.

Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, dass die Kommission unter der Leitung des Ex-Bundesbankpräsidenten Karl Otto Pöhl für eine radikale Verschlankung der Frankfurter Währungsbehörde plädiere. Der Kompromissvorschlag sehe vor, die neun Landeszentralbanken durch fünf Regionalverwaltungen zu ersetzen. Außerdem solle die Bankenaufsicht künftig ausschließlich Sache der Bundesbank sein, der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen Mitglied in einer zehnköpfigen Bundesbank-Spitze werden.

Das Thema Neuordnung der Bundesbankstruktur steht auf der Tagesordnung, weil die Frankfurter Währungsbehörde ihre entscheidenden geldpolitischen Kompetenzen vor anderthalb Jahren an die Europäische Zentralbank (EZB) abgegeben hat, aber Jahr für Jahr zwei Milliarden Mark verschlingt und immer noch knapp 16 000 Mitarbeiter beschäftigt. Die EZB kommt dagegen mit 800 Beschäftigten aus. Zwar kommt der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Einführung des Euro-Bargeldes von Ende nächsten Jahres an noch einmal eine gewaltige Aufgabe zu. Doch danach ist der teure Personalapparat politisch nicht mehr zu rechtfertigen. Aus diesem Grund muss die Bundesregierung das Bundesbankgesetz früher oder später ändern.

Ziel der Reform ist es, nicht nur die Bundesbank zu verschlanken, sondern auch eine effizientere Arbeitsweise zu ermöglichen. Vor einem Jahr legte der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank mangels Konsens zwei Modelle zur Zukunft der Bundesbank vor: das föderalisitische und das zentralistische. Grundsätzlich plädieren Bundesbankpräsident Ernst Welteke wie übrigens auch der Bundesrechnungshof und der Bundesfinanzminister für das zentralistische Modell, das auch als Vorstandsmodell bekannt ist. Demnach soll ein achtköpfiger Vorstand in Zukunft das entscheidnede Leitungsgremium der Bundesbank sein. Der Zentralbankrat wird abgschafft. Aus den Landeszentralbanken sollen Hauptverwaltungen werden. Demgegenüber favorisieren die meisten Landesfinanzministerien und die Landeszentralbankpräsidenten das andere Modell, das am Zentralbankrat, der aus dem Bundesbank-Direktorium und den Landeszentralbankpräsidenten gebildet wird, festhält.

Der Expertenkommission gehören neben Karl Otto Pöhl, der frühere Bundesbank-Vize Johann Wilhelm Gaddum, die ehemaligen Landeszentralbankpräsidenten Kurt Nemitz und Helmut Hesse, sowie die Unternehmensberater Roland Berger und Herbert Henzler (McKinsey) sowie die Wissenschaftler Bernd Rudolph und Harald Hungenberg an.

mo

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