zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Bundesfinanzministerium vereinfacht die Ausstellung - nun können die Vereine selber handeln

Da kommt Freude auf bei hunderttausenden von gemeinnützigen Vereinen: Seit Beginn dieses Jahres sind sie selbst berechtigt, ihren Sponsoren und Gelegenheitsgönnern Spendenbescheinigungen auszustellen. Das ist den Spendern wahrscheinlich egal - nicht aber den Vereinen, die die damit verbundene Mehrarbeit sicher gerne in Kauf nehmen: Sie können über die Spenden jetzt sofort verfügen.

Da kommt Freude auf bei hunderttausenden von gemeinnützigen Vereinen: Seit Beginn dieses Jahres sind sie selbst berechtigt, ihren Sponsoren und Gelegenheitsgönnern Spendenbescheinigungen auszustellen. Das ist den Spendern wahrscheinlich egal - nicht aber den Vereinen, die die damit verbundene Mehrarbeit sicher gerne in Kauf nehmen: Sie können über die Spenden jetzt sofort verfügen.

Bisher war der Weg zum Geldbeutel gut meinender Bürger eher beschwerlich - und vor allem zeitaufwendig. Spenden für Vereine mussten nämlich zunächst in die Stadt-, Kreis- oder Gemeindekasse fließen. Von dort gab es dann - oftmals erst nach Wochen - für den Spender die Bescheinigung, mit der beim Finanzamt Steuern zu sparen waren und für den Verein den überwiesenen Betrag (immerhin ohne Abzug für "Verwaltungskosten"). Jetzt ist wieder alles wie früher schon einmal. Wie es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums heißt - nachzulesen unter der Homepage www. bundesfinanzministerium.de (Rubrik "Steuerabteilung", dort unter "Besitz- und Verkehrssteuern") - "sind alle gemeinnützigen Einrichtungen", die nach bisherigem Recht auf das "Durchlaufspendenverfahren" angewiesen sind, berechtigt, nunmehr unmittelbar "Zuwendungen entgegen zu nehmen und entsprechende Bestätigungen auszustellen". Der Segen der entsprechenden kommunalen Ämter ist also nicht mehr erforderlich.

Das bedeutet: Die Empfänger der Spenden sind jetzt selbst verantwortlich und können ihren Spendern die Quittungen direkt ausstellen. Das müssen sie allerdings auf amtlichen Formularen tun, die es bei den Finanzämtern gibt, die allerdings auch auf der erwähnten Internetseite abrufbar sind.

Und wie sieht es mit dem Missbrauch beim Ausstellen der Bestätigungen aus? Erstaunlich, aber Tatsache: Der Fiskus setzt voll darauf, dass die Vereine das ihnen eingeräumte Vertrauen nicht enttäuschen. Und ob dies gerechtfertigt ist, das wird bei den - ja auch bei Vereinen nicht unüblichen - Betriebsprüfungen festgestellt.

Vorab wird schon einmal der Weg aufgezeigt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug entgeht". Und das steht auf der Spendenquittung: Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung (zum Beispiel: des Sports) im Sinne der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung verwendet wird.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false