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Wirtschaft: Bundesrat billigt VW-Gesetz Protest aus Baden-Württemberg ohne Wirkung

Berlin/Brüssel - Das VW-Gesetz ist beschlossene Sache – der Bundesrat legte am Freitag keinen Einspruch ein. Damit behält das Land Niedersachsen seine Sperrminorität von 20 Prozent bei Hauptversammlungen des größten europäischen Autokonzerns – üblich sind nach deutschem Recht 25 Prozent.

Berlin/Brüssel - Das VW-Gesetz ist beschlossene Sache – der Bundesrat legte am Freitag keinen Einspruch ein. Damit behält das Land Niedersachsen seine Sperrminorität von 20 Prozent bei Hauptversammlungen des größten europäischen Autokonzerns – üblich sind nach deutschem Recht 25 Prozent. Schon vor der Bundesratsabstimmung hatte am Donnerstag die EU-Kommission mit einer Klage gegen die Neuauflage des VW-Gesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht. Das Gericht hatte die frühere Version des Gesetzes gekippt, worauf die Bundesregierung in der Novelle zwei Bestimmungen strich: das Höchststimmrecht von 20 Prozent für jeden Aktionär und das Recht des Bundes und Niedersachsens, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Sperrminorität aber blieb.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) hatte vergeblich versucht, im Bundesrat eine Länderfront gegen das Gesetz aufzubauen. Es gebe keine Gründe für eine Sonderbehandlung bei VW, die Chancen Deutschlands vor dem EuGH seien gering. Bei einer nochmaligen Niederlage drohten Strafzahlungen in Millionenhöhe. Das müsse vermieden werden, sagte der Regierungschef des Landes, in dem der VW-Großaktionär Porsche seinen Sitz hat. Porsche strebt eine 75-Prozent-Mehrheit an, kann aber bei VW erst frei entscheiden, wenn die niedersächsische Sperrminorität fällt.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) lobte das Gesetz. Er bedauere, dass die EU-Kommission an ihrer Auffassung festhalte, obwohl die Bedenken des Gerichts im neuen Gesetz aufgenommen worden seien. „Die Regelung im VW-Gesetz diskriminiert niemanden“, sagte Wulff. Dieser Meinung war auch der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD). Internationale Anleger würden durch das VW-Gesetz nicht abgeschreckt, ganz im Gegenteil: „Die VW-Aktie ist begehrt wie nie zuvor“, meinte Hartenbach. afk

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