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Für gesetzlich Versicherte wird es teurer. Mit der Beitragsreform müssen die Arbeitnehmer steigende Kosten künftig alleine schultern.

© dpa

Bundestag beschließt Kassenreform: Zusatzbeiträge auf breiter Front

Der Bundestag hat den Umbau des Beitragssystems für gesetzliche Krankenkassen beschlossen. Die Folge: Mehrbelastungen für die Versicherten. Die Arbeitgeber dagegen sind fein raus.

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag am Donnerstag eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Der allgemeine Beitragssatz sinkt demnach im kommenden Jahr von 15,5 auf 14,6 Prozent. Zum Ausgleich dafür dürfen die Kassen von den Versicherten künftig unbegrenzt Zusatzbeiträge nehmen, die dann allerdings nur noch einkommensabhängig und nicht mehr pauschal erhoben werden. Die Arbeitgeber müssen sich an steigenden Kosten nicht mehr beteiligen, ihr Anteil wird gesetzlich auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.

Die Neuregelungen machten das System „zukunftsfest“, sagte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Wir sichern einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen und stärken die Qualität in der Versorgung.“ Die Opposition dagegen kritisierte den Umbau als einseitige Belastung der Versicherten, die fortan alle Kostensteigerung allein zu tragen hätten. Durch die Reform hätten sie schon bis 2017 rund 100 Milliarden Euro mehr aufzubringen, rechnete Harald Weinberg (Linkspartei) vor. „Das Festfrieren des Arbeitgeberbeitrags und der Wegfall jeglicher Belastungsgrenze für die Arbeitnehmer sind zutiefst ungerecht“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink.

"Bruch mit dem Solidarprinzip"

Heftige Kritik kam auch von Sozialverbänden und Gewerkschaften. Der VdK verlangte eine Überforderungsklausel für Rentner und Arbeitgeber. Der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer, prophezeite „elementare“ Leistungskürzungen infolge des steigenden Kostendrucks. Und der Deutsche Gewerkschaftsbund nannte die Reform einen „eklatanten Bruch mit dem Solidarprinzip“. Aufgrund des eingefrorenen Arbeitgeberbeitrags drohe den Versicherten „schon bald finanzielle Überlastung“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Gröhes Ankündigung, dank der Reform würden rund 20 der 50 Millionen Beitragszahler entlastet, sei ein „Etikettenschwindel“. Tatsächlich könnten auch besser ausgestattete Kassen ihre Beiträge „allenfalls vorübergehend, aber keinesfalls nachhaltig“ senken.

Beschlossen wurde zudem ein „Sicherstellungszuschlag“ für Hebammen, die nur wenige Geburten betreuen und ihre Haftpflichtprämien nicht aufbringen können, sowie der Aufbau eines fachlich unabhängigen "Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ durch den gemeinsamen Bundesausschuss. Zu rechnen sei für dieses Projekt mit Kosten von jährlich etwa 14 Millionen Euro, hieß es. Die Unabhängige Patientenberatung bekommt für ihre Telefondienste von den Kassen künftig neun statt fünf Millionen Euro im Jahr. Außerdem wurde die Einführung eines Pauschal-Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Kliniken und Fachabteilungen verlängert. Die Einrichtungen dürfen nun noch bis 2016 frei entscheiden, ob sie über Fallpauschalen oder nach dem bisherigen System abrechnen wollen.

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