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Wirtschaft: C & A ignoriert Gerichtsentscheidungen

Die Bekleidungskette C & A hat auch am Sonnabend ihre Rabatt-Aktion fortgesetzt. Damit hat das Unternehmen gleich mehrere gerichtliche Verfügungen ignoriert.

Die Bekleidungskette C & A hat auch am Sonnabend ihre Rabatt-Aktion fortgesetzt. Damit hat das Unternehmen gleich mehrere gerichtliche Verfügungen ignoriert. C & A droht nun für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von maximal 250 000 Euro. C &A-Sprecher Thorsten Rolfes sagte dem Tagesspiegel, er gehe davon aus, dass das Ordnungsgeld für die gesamte Aktion zu zahlen sei, nicht aber etwa für jeden gewährten Rabatt.

Am Freitag hatte der Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs beim Düsseldorfer Landgericht bereits beantragt, gegen C & A ein Ordnungsgeld festzusetzen, weil das Unternehmen die beanstandete Rabatt-Aktion nicht beendet und somit gegen die erste einstweilige Verfügung verstoßen habe. Über diesen Antrag wird das Gericht entscheiden, wenn C & A dazu eine Stellungnahme abgegeben hat. Das Unternehmen hatte bereits am Freitag Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Es kann also mit einer langwierigen Rechtsstreit gerechnet werden.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geht nämlich im Gegensatz zu C & A davon aus, dass das Ordnungsgeld pro Filiale verhängt werden kann, wodurch weit mehr als 250 000 Euro Strafe auf des Bekleidungsunternehmen zukommen könnten. Theoretisch denkbar sei auch eine Ordnungsstrafe pro Verkauf auf den der beanstandete Rabatt gewährt wurde, sagte Peter Goerke, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale dem Tagesspiegel. Damit rechne der Verein allerdings nicht. Entscheiden muss am Ende das Gericht.

C & A hatte in Zeitungsanzeigen zunächst eine Aktion angekündigt, bei der Kunden, die mit EC- oder Kreditkarte bezahlen, vom 2. bis zum 5. Januar einen 20-prozentigen Rabatt auf alle Einkäufe erhalten sollten. Der Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und der Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs hatten gegen die Aktion jedoch beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Richter hatten vor allem in der Berfristung der Rabatt-Aktion ein Indiz für eine "Sonderveranstaltung" gesehen, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig ist. Auch ein Damenbekleidungsgeschäft in Neukölln hat inzwischen eine einstweilige Verfügung gegen die Aktion beim Landgericht Berlin erwirkt.

"Für uns ist es völlig unverständlich, dass unsere Service-Angebot so kritisch gesehen wird. Wir fühlen uns ungerecht behandelt", sagte C & A-Sprecher Torsten Rolfes. Am Freitag startete C & A dann eine "neue" Aktion: Freitag und Sonnabend gewährte das Unternehmen allen Kunden - auch den Barzahlern - einen 20-prozentigen Rabatt. Dagegen hat der Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs wiederum eine einstweilige Verfügung erwirkt.

C & A hat dank der gerichtlichen Auseinandersetzungen deutlich mehr Aufmerksamkeit für die Aktion gewonnen, als das Unternehmen erwarten konnte. Denn C & A hatte die Rabatt-Aktion relativ zurückhaltend beworben - es gab nur Zeitungsanziegen, keine Radio- oder Fernsehspots. Unterstützung erhielt C & A auch von Wettbewerbsexperten und Verbraucherschützern. Der Chef der unabhängigen Monopolkommission, Martin Hellwig, sagte in der "Berliner Zeitung", die Bundesregierung solle nach dem Fall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung das Wettbewerbsrecht weiter entschlacken. Nach Ansicht Hellwigs muss die rot-grüne Koalition prüfen, ob die im Falle von C & A angewandten Vorschriften "nicht den gleichen Weg wie das Rabattgesetz und die Zugabenverordnung nehmen sollten".

vis

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