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Wirtschaft: Charles B. Blankart im Interview: "Berlin nimmt alle Deutschen in Sippenhaft"

Charles Beat Blankart (59) ist seit 1992 Inhaber des Lehrstuhls Öffentliche Finanzen, Wettbewerb und Institutionen an der Humboldt Universität zu Berlin. Der Schweizer Ökonom wurde in Basel promoviert und hat sich in Konstanz habilitiert.

Charles Beat Blankart (59) ist seit 1992 Inhaber des Lehrstuhls Öffentliche Finanzen, Wettbewerb und Institutionen an der Humboldt Universität zu Berlin. Der Schweizer Ökonom wurde in Basel promoviert und hat sich in Konstanz habilitiert. Blankarts Spezialgebiet ist die "Neue Politische Ökonomie" (Public Choice). Er gilt zugleich als Experte zu Fragen des Länderfinanzausgleichs. Blankart ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundsminister für Wirtschaft. Sein Standardwerk "Öffentliche Finanzen in der Demokratie" erscheint demnächst in der vierten Auflage im Verlag Vahlen.

Herr Professor Blankart, das Land Berlin ist bankrott?

Man könnte fast sagen: Leider nicht. In Deutschland gibt es keinen Bankrott von Gebietskörperschaften. 1992 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Bund und die anderen Bundesländer die Pflicht haben, notleidenden Bundesländern unter die Arme zu greifen.

Sie bedauern das?

In einem solchen System ist immer einer da, der einen rauspaukt. Das führt unweigerlich zum Schlendrian, wie man jetzt in Berlin sehen kann.

Dennoch schätzen die Deutschen dieses Bündnis als eine Solidargemeinschaft, in der einer für den anderen einsteht.

Im Prinzip ist dagegen ja auch nichts einzuwenden. Dahinter steht der Versicherungsgedanke. Bei Versicherungen werden allerdings die Risiken vor dem Schadensfall benannt. Und man wird auch nur für diese Risiken entschädigt, wenn es schief geht.

Sollte man also vorher festlegen, für welche Risiken die Solidargemeinschaft von Bund und Ländern eintritt und für welche nicht?

Ja. Sonst würde jedes Land den anderen die Kosten zuschieben. Eine Versicherung könnte man sich für Naturkatastrophen wie der Überschwemmung vorstellen, wie sie vor einigen Jahren an der Oder eingetreten sind. Solche Eventualitäten lassen sich vor Vertragsschluss definieren und danach nur begrenzt mutwillig herbeiführen.

Berlin hat den Eindruck, man sei Opfer einer Naturkatastrophe geworden. Die Immobilien, in die das Land investiert hat, wurden Mitte der neunziger Jahre als Zukunftsinvestition angesehen. Wie groß das Risiko wirklich war, konnte man nicht wissen.

Immobilienentscheidung sind als normale unternehmerische Entscheidungen risikobehaftet. Die Frage ist, wie man mit dem Risiko umgeht. Wenn man schon von vornherein weiss, dass am Ende immer einer einspringt, dann geht man sorgloser Risiken ein. Die Bankgesellschaft und ihre Töchter wussten doch, dass sie in jedem Fall herausgepaukt weden: Eine Einladung zur Sorglosigkeit.

Soll die Bankgesellschaft dafür nun mit dem Konkurs bestraft werden?

Wenn der Staat nicht Eigentümer dieser Bank wäre, dann hätte er die Wahl, aus politischen Gründen Konzessionen zur Rettung der Bank zu machen oder dies zu lassen. Wegen seiner Verpflichtung zur Haftung ist das Land Berlin aber bedingungslos gezwungen einzuspringen. Die Akteure der Bank wiegen sich in Sicherheit.

Wie beim Baukonzern Holzmann, den der Bundeskanzler einst vor der Pleite bewahrt hat?

Nein. Bei Holzmann lagen die Verantwortlichkeiten klar auf dem Tisch. Der Bundeskanzler hat bewusst Steuermittel zur Rettung dieses Unternehmens und der Arbeitsplätze benutzt. Ob seine Entscheidung von den Bürgern, den Steuerzahlern, getragen wird, obliegt deren Entscheidung. Spätestens zu nächsten Wahl. In Berlin werden alle Deutschen in Sippenhaft genommen. Über die Gewährträgerhaftung ist das Land gezwungen, den Schaden bei der Bankgesellschaft zu ersetzen, und das Land kann sich notfalls an den Bund wenden.

Dann ist die Gewährträgerhaftung eine Falle, und die EU-Kommission ist im Recht, wenn sie Deutschland dazu zwingen will, dieses Bank-Sicherungsprinzip aufzugeben?

Stimmt. Es wäre eine Wohltat für die deutsche Volkswirtschaft, wenn diese Form der Pauschalgarantie ganz schnell abgeschafft würde. Das Argument, mit der Gewährträgerhaftung würde der deutsche Mittelstand unterstützt, führt doch längst in die Irre. Mag sein, dass so mancher Mittelständler in Berlin von der Bankgesellschaft profitiert hat. Doch diese Vorteile müssen die gleichen kleinen Unternehmen und alle anderen jetzt ausbaden, weil sie die Schulden der Bank mit ihren Steuern finanzieren müssen und durch die Haushaltsbelastung des Landes zusätzliche Auftragsverluste hinnehmen müssen.

Das Land Berlin hat sechs Milliarden Mark zusätzliche Schulden. Was ist faul und was ist die Medizin des Finanzwissenschaftlers?

Gäbe es nur die Last der sechs Milliarden Mark, wäre das Problem dieser Stadt leichter zu lösen. Doch Berlin krankt an einem alten West-Berliner Problem. Hier wurden Wirtschaftsstrukturen künstlich errichtet, die keine Zukunft haben. Deshalb ist die Sanierung ungleich schwerer als etwa in New York. Die Stadt hatte 1975 auch eine Staatskrise. Vergleichbar mit der von Berlin. New York war sogar schon in die Zahlungsunfähigeit geraten und wurde dann vom Staat New York herausgepaukt. So wird es auch in Berlin sein. Hier heißt das Herauspauken dann Länderfinanzausgleich.

New York ist heute eine erfolgreiche Stadt. Kann Berlin auch auf eine solche Zukunft hoffen, wenn jetzt die Solidargemeinschaft ein letztes Mal einspringt?

Kaum. New York hatte schon in den 70er Jahren eine dienstleistungsorientierte Wirtschaftsstruktur. Das fehlt Berlin zur Gesundung. Außerdem verband der Staat New York mit seiner Finanzhilfe harte Auflagen. 40 000 Staatsbeamte wurden sofort gekündigt. Allein 5000 Polizisten. Das hat man gemacht, obwohl die sozialen Probleme in New York durch die vielen Einwanderer viel größer waren als heute in Berlin.

Sollen jetzt Tausende Angestellte des öffentlichen Dienstes in Berlin entlassen werden?

Wenn der Bund für die Misswirtschaft in Berlin einspringt, dann muss es Auflagen geben. Leider kennt die deutsche Verfassung dieses Instrument kaum. Weder im Saarland noch in Bremen sind die Auflagen so gewählt worden, dass sie strukturell eine Gesundung des Patienten herbeigeführt haben. Der Finanzausgleich verkommt zum Lückenbüßer für Budgetdefizite. Statt dessen sollte er aus einem Fixteil für arme Länder und einer Erfolgsprämie bestehen. Wer erfolgreich ist, sollte dafür belohnt werden. Heute ist es umgekehrt. Das ist schlecht.

Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?

Im Prinzip ja. Zur Rechtfertigung von schärferen Auflagen für misswirtschaftende Länder wie Berlin könnte aber der Artikel 109 im Grundgesetz geändert werden. Denn dieser Artikel lädt zum finanziellen Missbrauch geradezu ein. Da heißt es: "Bund und Länder sind in ihrer Hausaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig." Dem wäre das Wort "selbst verantwortlich" hinzuzugügen. Das würde den Gesetzgeber zwingen, sich Gedanken über die Verantwortung im Schadensfall und die daraus folgenden Schritte zu machen.

Welche Schritte wären sinnvoll?

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit würde Berlin unter Bundesaufsicht kommen. Ein Bundesverwalter wäre nicht auf Wählerstimmen angewiesen, weil Berlin bei einer Bundestagswahl nicht so stark ins Gewicht fiele. Er könnte deshalb konsequenter und härter sanieren. Kein Senat, der die Berliner Wählerstimmen braucht, kann so unabhängig arbeiten. Denkbar wäre auch ein Teilkonkurs.

Wollen Sie Schulen schließen und die Gebäude verkaufen?

Gewiss nicht. Es geht auch anders. Das kleine Schweizer Örtchen Leukerbad im Wallis taugt zum Beispiel.

Sie vergleichen allen Ernstes ein Dorf mit 1500 Einwohnern mit Berlin?

Ja. Denn im Grunde hatte Leukerbad die gleichen Probleme wie Berlin. Überall Filz. Staatliche Immobilien, repräsentative Thermalbäder, Hotels und Parkhäuser. Sinnlose Investitionen, entstanden aus einer Verquickung von Politik und Wirtschaft in Aufsichtsräten und verantwortlich für den Ruin des Dorfes. Politik, Immobilien und Schulden gehören nah zusammen, egal wie groß das Gemeinwesen ist.

Geriet Leukerbad in einen Teilkonkurs?

Ja. Der Kanton lehnte die Entschuldung des verschwenderischen Leukerbad ab und beauftragte einen Kommissar mit der Verwertung von Immobilien, unter anderem auch des Rathauses. Freilich war die Liquidation nicht einfach. Schließlich hatten ja Politiker Immobilien gebaut, die niemand braucht und die jetzt auch nicht zu verkaufen sind. Aber allein die Aussicht, dass so ein Verfahren droht, lässt Manager verantwortungsvoller mit Entscheidungen umgehen. Beinahe noch wichtiger ist das für die Kreditgeber. Wenn die Banken von vornherein wüssten, dass eine Stadt oder ein Land nicht qua Gesetz von der Überschuldung ausgeschlossen bleibt, dann werden sie bestimmte Risiken nicht eingehen oder diese zumindestens höher verzinsen. Es droht ihnen ja, dass sie einen Teil ihres Geldes durch den Teilkonkurs verlieren. Weil aber in Deutschland jeder Kreditgeber weiß, dass er risikolos Immobilien finanzieren kann, werden auch so leicht Kredite herausgelegt.

Ein solches Rating - das Einstufen der Bonität - gibt es doch bereits für Kommunen und Länder.

Gewiss. Doch allen beschert man mit der Einstufung "AAA" die größte Bonität. Würde der Marktmechanismus der Privatwirtschaft auch im öffentlichen Bereich gelten, sähe das Rating der Gebietskörperschaften anders aus. Jetzt antizipiert der Markt das bedingunslose Ausgleichssystem und schließt jegliche Kreditrisiken beim öffentlichen Investitionen aus.

Zurück zur Gegenwart. Welche langfristige Strategie empfehlen Sie Berlin?

Berlin kann sich nicht selbst aus dem Sumpf ziehen. Keine Berliner Regierung kann das. Zumal nicht im Zusammenhang mit Wahlen. Welcher Politiker könnte betriebsbedingte Kündigungen wie in New York durchsetzen?

Dann läuft alles auf den Staatskommissar hinaus?

Bei Zahlungsunfähigkeit im Prinzip: Ja. Nur eine solche unabhängige Kraft kann Opern, Krankenhäuser und Bäder schließen oder privatisieren und die Verwaltung wirksam entschlacken.

Ein Staatskommissar, der Tarifrecht bricht und Verträge aushebelt. Das klingt ziemlich undemokratisch.

Das kann man so nicht sagen. Auch in einer Demokratie gibt es Verantwortung. Eine Minderheit kann nicht auf Dauer eine Mehrheit ausbeuten. Wem der Kommissar missfällt, kann auch an einen parlamentarisch bestellten Treuhänder denken.

Einen Treuhänder wie Birgit Breuel?

Warum nicht. Das Modell in Ostdeutschland war ähnlich. Nur kam Frau Breuel ohne die Bundeskasse nach Berlin.

Berlin hat bereits privatisiert. Die Filtestücke sind weg. Den Rest will niemand haben. Wie wirkungsvoll ist Privatisierung?

Ich bin mir nicht so sicher, dass es keine Interessenten gäbe. Wenn die starken politischen und gewerkschaftlichen Kräfte in Berlin etwa im Bereich der Stadtreinigung nicht Monopole zementieren würden, dann gäbe es die Chance für Ausschreibungen und die Stadtreinigung wäre ein begehrtes Privatisierungsobjekt. Berlin steht sich selbst im Weg. Durch Privatisierung würde auch die Verstrickung der Politik mit den Gewerkschaften gelöst.

Herr Blankart, alle Ihre Vorschläge in Ehren. Aber wird es auch so kommen, wie Sie es wünschen?

Nein. Das Trauriger daran ist: Berlin verhält sich sogar rational, wenn es weiterhin dem Rest der Republik auf der Tasche liegt. Denn das System verleitet genau zu diesem Verhalten.

Herr Professor Blankart[das Land Berlin ist bankr]

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