zum Hauptinhalt

Chronologie: Microsoft auf Kriegsfuß mit der EU

Der Streit zwischen der EU-Kommission und dem Microsoft-Konzern über dessen marktbeherrschende Stellung zieht sich seit knapp zehn Jahren hin. Ein Überblick.

Im Folgenden eine Übersicht der wichtigsten Stationen des spektakulärsten und mit Abstand größten Brüsseler Wettbewerbsfalls:

10. Dezember 1998: Sun Microsystems beschwert sich bei der EU-Kommission über Geschäftspraktiken von Microsoft.

2. August 2000: Die EU-Kommission leitet ein Missbrauchs-Verfahren gegen Microsoft ein. Das Verfahren wird später noch erweitert.

24. März 2004: Brüssel verurteilt Microsoft wegen Ausnutzung seiner beherrschenden Stellung bei PC-Betriebssystemen zur einer Rekord-Wettbewerbsstrafe von 497 Millionen Euro. Microsoft muss zudem Windows für mehr Wettbewerb öffnen. Der Konzern klagt in Luxemburg gegen den Beschluss.

21. Dezember 2004: Der Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz, Bo Vesterdorf, schmettert einen Eil-Antrag des Konzerns auf vorläufige Suspendierung der Strafen ab.

22. Dezember 2005: Die EU-Kommission stellt förmlich fest, dass Microsoft die Auflagen vom März 2004 nicht vollständig erfüllt. Sie droht mit täglichen Bußgeldern von bis zu zwei Millionen Euro.

24. bis 28. April 2006: Verhandlung im Prozess "Microsoft gegen EU-Kommission" vor dem EU-Gericht Erster Instanz in Luxemburg.

12. Juli 2006: Neues Bußgeld der EU-Kommission von 280,5 Millionen Euro, da Microsoft nur unzureichend Informationen für Konkurrenten über Windows veröffentlichte. Microsoft kündigt umgehend Klage gegen den Beschluss an.

15. November 2006: Brüssel fordert weitere technische Informationen an und droht mit weiteren Strafgeldern.

1. März 2007:
Eskalation: Die Kommission eröffnet ein neues Verfahren gegen den Konzern wegen überhöhter Lizenzgebühren für die Schnittstelleninformationen und droht mit einem neuen Bußgeld, das mehrere hundert Millionen Euro erreichen könnte.

23. April 2007: Microsoft antwortet fristgerecht auf die neuen Vorwürfe.

17. September 2007: Das EU-Gericht Erster Instanz bestätigt im wesentlichen die Kommissionsentscheidung aus dem Jahr 2004 und das damalige Bußgeld von 497 Millionen Euro. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false