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Wirtschaft: Clement legt Regeln für Gasmarkt vor

Düsseldorf Der Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt wird grundsätzlich neu geregelt. Nach monatelangen Beratungen hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die neuen Anbietern den Transport ihres Gases durch die Netze der etablierten Konzerne erleichtern soll.

Düsseldorf Der Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt wird grundsätzlich neu geregelt. Nach monatelangen Beratungen hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die neuen Anbietern den Transport ihres Gases durch die Netze der etablierten Konzerne erleichtern soll. Der Entwurf liegt dem „Handelsblatt“ vor. Die Branche wartet dringend auf diese Verordnung, weil erst damit klar wird, wie der Netzzugang künftig geregelt werden soll.

Sowohl die Gaswirtschaft als auch Vertreter der neuen Wettbewerber und der Industrie begrüßten die Neuregelung im Prinzip, kritisierten aber Details. Dem Netzzugangs-Modell wird entscheidende Bedeutung für den Wettbewerb beigemessen. Seit der Liberalisierung des Energiemarktes 1998 klagen die neuen Anbieter, der Gastransport sei zu kompliziert und teuer.

Bislang mussten die Gashändler für jeden Transport die konkrete Strecke buchen und bezahlen. Jetzt müssen sie nur noch die Punkte angeben, an denen sie das Gas in das Netz einspeisen und wieder entnehmen wollen. Zudem müssen die Netzbetreiber wie Eon Ruhrgas, Wingas oder RWE detailliert offen legen, wie die Kapazitäten im Netz ausgelastet sind.

Die Verordnung über den Zugang zum Gasnetz ergänzt – gemeinsam mit einer vergleichbaren Verordnung für den Strommarkt – das neue Energiewirtschaftsgesetz, das die Bundesregierung erarbeitet hat und über das am kommenden Donnerstag der Bundestag erstmals berät. Das Gesetz soll den Wettbewerb auf dem liberalisierten Energiemarkt in Schwung bringen und die Grundlagen für die geplante Regulierungsbehörde legen. „Der durch diese Verordnung angestoßene Wettbewerb kann sich positiv auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, auswirken“, schreibt das Ministerium in der Gasnetz-Verordnung. juf/HB

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