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Wirtschaft: Daimler-Chrysler: Automobilkonzern muss mit Strafe rechnen

Nach VW und Opel muss Daimler-Chrysler in diesem Herbst mit einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Europäische Wettbewerbsrecht rechnen. Die Untersuchungen der Brüsseler Wettbewerbsbehörde ständen kurz vor dem Abschluss, sagte ein Sprecher von Wettbewerbskommissar Mario Monti.

Nach VW und Opel muss Daimler-Chrysler in diesem Herbst mit einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Europäische Wettbewerbsrecht rechnen. Die Untersuchungen der Brüsseler Wettbewerbsbehörde ständen kurz vor dem Abschluss, sagte ein Sprecher von Wettbewerbskommissar Mario Monti. Hintergrund der gegen Daimler-Chrysler erhobenen Vorwürfe ist, dass der Konzern gegen den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt verstoßen haben soll.

Schon seit 1996 ermitteln die zuständigen Behörden gegen den Automobilkonzern, weil ausländische Mercedes-Händler in wettbewerbsverzerrender Weise unter Druck gesetzt wurden, wenn sie Fahrzeuge ins teurere Ausland verkaufen wollten. Das formelle Verfahren wurde 1999 eröffnet. Daimler-Chrysler wies die Vorwürfe zurück. Der Konzern habe gegenüber der EU-Wettbewerbsbehörde Stellung genommen und die Vorwürfe entkräftet, hieß es in einer Stellungnahme des Autokonzerns.

Laut Zeitungsmeldungen greift der Entwurf des Untersuchungsberichts zwei schwere und zwei mittelschwere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf. Sie könnten nach Auffassung von Kartellrechtsexperten eine Geldstrafe in Millionenhöhe nach sich ziehen. Der Sprecher der Wettbewerbsbehörde bestätigte diese Meldungen gestern jedoch noch nicht. Auch der für die Entscheidung genannte Termin stehe nicht fest. Die Höhe der Geldbuße schließlich hänge von der Schwere des Vergehens ab. Kriterium sei, wie sehr die Interessen der Verbraucher beeinträchtigt worden seien, sagte der Sprecher. Tatsache ist, dass der Fall Daimler-Chrysler kurz vor dem Abschluss steht.

Daimler-Chrysler wird vorgeworfen, billigere Reimporte aus dem Ausland behindert zu haben. Außerdem soll der Konzern Verkäufe an Leasing-Firmen eingeschränkt und ausländischen Vertragshändlern Preise diktiert haben. Noch ist nicht klar, in welchen Ländern Daimler-Chrysler sich wettbewerbswidrig verhalten haben soll. Als die Ermittlungen Ende 1996 aufgenommen wurden, hatte es Hausdurchsuchungen in der Zentrale in Stuttgart gegeben. In Niederlassungen in Belgien, den Niederlanden und Spanien war ebenfalls ermittelt worden. In einem unbestätigten Zeitungsbericht heißt es, der Untersuchungsbericht betreffe Mengenbeschränkungen bei der Auslieferung des neuen E-Klasse-Modells von 1996 in Belgien. Außerdem wird kritisiert, dass von ausländischen Mercedes-Käufern eine Anzahlung von 15 Prozent verlangt worden sei.

msb

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