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Wirtschaft: Daimler-Chrysler gibt klein bei

DaimlerChrysler hat seine umstrittenen Pläne, die Gehälter seiner Aufsichtsräte stärker am Unternehmenserfolg auszurichten, vorläufig aufgegeben. Der Punkt sei von der Tagesordnung der Hauptversammlung in rund zwei Wochen gestrichen worden, teilte das Unternehmen mit.

DaimlerChrysler hat seine umstrittenen Pläne, die Gehälter seiner Aufsichtsräte stärker am Unternehmenserfolg auszurichten, vorläufig aufgegeben. Der Punkt sei von der Tagesordnung der Hauptversammlung in rund zwei Wochen gestrichen worden, teilte das Unternehmen mit. Der Grund sei die „mögliche Rechtsunsicherheit nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Aktienoptionsprogrammen für Aufsichtsräte“.

Daimler-Chrysler wollte die bisher ausschließlich feste Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder um rund 25 Prozent reduzieren und diesen Teil im Gegenzug an den variablen Aktienkurs koppeln. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapiere (DSW) hatte daraufhin angekündigt, dem Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung am 7.April die Entlastung zu verweigern. Das Modell, die Aufsichtsräte variabel vom Aktienkurs zu bezahlen widerspricht nach Ansicht der DSW dem BGH-Urteil.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Aktienoptionen, die aus dem so genannten bedingten Kapital geschaffen oder aus eigenen Aktien bedient werden sollten, für unzulässig erklärt. Deshalb wollte Daimler-Chrysler den Aufsichtsräten den variablen Teil ihrer Vergütung in so genannten Phantomaktien gewähren. Dadurch hätten die Aufsichtsratsmitglieder das Recht gehabt, innerhalb bestimmter Fristen den Gegenwert einer normalen Aktie verlangen zu können. Bei einem Kursanstieg im Verlaufe ihrer Tätigkeit wäre ihre Gesamtvergütung also gestiegen. Dieses Modell sei, so Daimler-Chrysler, mit der bisherigen Rechtssprechung vereinbar gewesen. Allerdings sei nach dem jüngsten BGH-Urteil nicht mehr ganz auszuschließen, dass eine Ausrichtung der variablen Aufsichtsratsvergütung am Aktienkurs generell unzulässig ist. Diese Unsicherheit müsse jetzt vom Gesetzgeber beseitigt werden, forderte der Konzern. „Der BGH soll uns sagen, wie wir es machen sollen, und so machen wir es dann“, sagte ein Sprecher. dro

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