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Wirtschaft: Das Bankgeheimnis fällt trotz Zinssteuer

Eichel: Die EU-Einigung ändert die deutschen Reformpläne nicht – auch wenn der Widerstand wächst

Berlin (asi). Einen Tag nach der Einigung der EUFinanzminister über einheitliche Regeln zur Besteuerung ausländischer Kapitalerträge ist der Streit um das Bankgeheimnis in Deutschland neu entbrannt. Ein Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) sagte am Mittwoch, an der Einführung von automatischen Kontrollmitteilungen der Banken werde nicht gerüttelt. Vor allem, um Leistungsbetrug bei den Sozialsystemen eindämmen zu können. Bankenverbände, Opposition aber auch Grünen-Politiker lehnen die Kontrollmitteilungen im Zusammenhang mit der geplanten Abgeltungssteuer ab.

Spekulationen über Pläne der Bundesregierung, in Zukunft auf alle Kapitalerträge nicht nur eine Abgeltungssteuer, sondern auch Abgaben an die Sozialsysteme erheben zu wollen, wies Eichels Sprecher Jörg Müller zurück. Das geplante Abgeltungssteuer-Gesetz sei nicht im Zusammenhang mit den Prüfergebnissen der so genannten Rürup-Kommission zur Neugestaltung der Einnahmesituation der Krankenkassen zu sehen, sagte Müller. Vielmehr sollten automatische Mitteilungen der Banken über die Zinserträge ihrer Kunden „den Sozialleistungsträgern dazu dienen, den Umfang der Einkünfte zu prüfen“ und Missbrauch bei der Gewährung von Arbeitslosengeld oder auch BaföG vorbeugen. Müller kündigte einen Gesetzentwurf für die Abgeltungssteuer noch im nächsten Monat an.

Im Einzelnen heißt es in einem Positionspapier des Ministeriums: Die Finanzämter könnten mit einer einfachen Abgeltungssteuer nicht kontrollieren, welcher Steuerpflichtige wie viel Steuern gezahlt hat, weil der Betrag anonym von der Bank überwiesen werde. Die genaue Kenntnis der Höhe der Kapitalerträge biete aber einen wichtigen Ansatz zur Ermittlung anderer Besteuerungsgrundlagen, wie zum Beispiel für verschleierte Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit. Der Verzicht auf Kontrollmitteilungen bedeute im Ergebnis zudem, dass Erträge aus Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ohne relevantes Risiko bei Kreditinstituten angelegt werden könnten.

Für die Einführung einer umfassenden Mitteilungspflicht von Kapitalerträgen spreche auch der Umstand, dass steuerliche Leistungen teilweise einkunftsabhängig sind. So hätten ab einem bestimmten Alter eines Kindes etwa dessen Einnahmen aus Kapitalanlagen Einfluss auf die Kindergeldberechtigung der Eltern. Hinsichtlich der Kapitaleinkünfte des Kindes seien bei einem Ausbau des Mitteilungsverfahrens Recherchen beim Bundesamt für Finanzen Erfolg versprechend. Auch werde eine Vielzahl staatlicher Transfers oder Steuervergünstigungen in Abhängigkeit von Einkommensgrenzen gewährt (zum Beispiel Wohngeld, Erziehungsgeld, Eigenheimzulage, Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie, Sozialhilfe). Eine Nichtberücksichtigung der Zinseinkünfte bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommensbegriffs führe also zu einer Ausweitung des Berechtigtenkreises oder zur Erhöhung der Transfers oder Steuervergünstigungen.

Die Banken bekräftigten am Mittwoch ihre Ablehnung einer solchen Kontrollmitteilung, die einer Aufhebung des Bankgeheimnisses gleichkommt. Sie sprachen sich dafür aus, möglichst bald statt des bisherigen Zinsabschlags die 25-prozentige Abgeltungssteuer einzuführen.

Die EU-Finanzminister hatten sich am Dienstagabend überraschend auf einen Kompromiss in dem jahrelangen Zinssteuer- Streit geeinigt. Die automatischen Kontrollmitteilungen an die Heimatländer der EU-Sparer soll es demnach vom 1. Januar 2004 an in zwölf EU-Ländern geben. Österreich, Luxemburg und Belgien bewahren hingegen zunächst ihr Bankgeheimnis und erheben eine Quellensteuer. Der Satz liegt zunächst bei 15 Prozent vom Jahr 2004 an, 20 Prozent ab 2007 und 35 Prozent ab 2010. Sie schließen sich den anderen Partnern allerdings an, sobald es eine Einigung mit der Schweiz über die Lockerung des Bankgeheimnisses gibt.

Das Finanzministerium in Berlin sprach nach der Vereinbarung zwischen zwölf EU-Staaten von einem „Durchbruch“. Mit dem automatischen Informationsaustausch über Zinseinnahmen „wird Schluss gemacht mit der Steuerhinterziehung bei Zinserträgen in Europa“. Dies sei ein Sieg für alle ehrlichen Steuerzahler.

Auch nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler stellt die Abgeltungssteuer einen „echten Beitrag zur Steuervereinfachung“ dar, ohne dass das Bankgeheimnis weiter ausgehebelt würde. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Otto Solms, kritisierte den geplanten Informationsaustausch: „Die Einführung grenzüberschreitender Kontrollmitteilungen in zwölf Staaten der EU und damit die Abschaffung des Bankgeheimnisses werden den Kapitalmarkt Deutschland schwächen.“ Es drohe ein „absurdes, bürokratisches Monster“ mit hohen Belastungen für Banken und Verwaltungen, sagte Solms. Gerade die Schweiz, Österreich und Luxemburg zeigten, „dass das Bankgeheimnis ein nicht hoch genug einzuschätzender Standortvorteil“ sei.

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