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Wirtschaft: Das Bankkonto unter Kontrolle

Öffentliche Einrichtungen sollen Zugriff erhalten

Mit Beginn des kommenden Jahres will die Bundesregierung das Bankgeheimnis praktisch auflösen. Wie es am Dienstag im Bundesfinanzministerium hieß, wird der entsprechende Paragraf 30 der Abgabenordnung durch die Steuerveränderungsgesetze, die das Kabinett am Mittwoch verabschieden will, abgeschafft. Die Konsequenzen sind weitreichender als bisher gedacht. Mit der Verpflichtung der Banken, den Finanzämtern regelmäßige Kontrollmitteilungen über die Erträge ihrer Kunden aus Aktiengeschäften zu senden, wird der Zugriff öffentlicher Einrichtungen auf die Kontobewegungen eines jeden Bürgers wesentlich leichter. Und zwar nicht erst im begründeten Betrugsverdacht, wie es im Ministerium hieß. Im Klartext: Ohne Möglichkeit der Gegenwehr können Finanzämter in Zukunft die Banken zur Auskunft über Kontobewegungen heranziehen.

Und über diesen Weg kann es auch den Trägern der Sozialversicherungen und den Auszahlern von Transferleistungen – etwa Arbeits oder Sozialamt – gelingen, an die Daten zu kommen. Schwarzarbeit wird damit erschwert, mutmaßt Eichels Ministerium. Aber auch Rückschlüsse der Sozialämter auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, auf deren Grundlage die Sozialleistungen berechnet werden, sind nun leichter zu ziehen.

Neben einer ganzen Reihe von Veränderungen im Unternehmenssteuerrecht, die vom Ministerium als „Schließung von Steuerschlupflöchern“ bezeichnet werden und Unternehmen 2004 schon mit knapp acht Milliarden Euro belasten werden, wird das Kabinett am Mittwoch auch diverse Veränderungen bei der Besteuerung von Aktien- und Immobilienbesitz verabschieden. So müssen Aktien- und Immobilienverkauf (nicht selbst genutzt) in Zukunft pauschal mit 15 Prozent auf den Gewinn versteuert werden. Stichtag soll die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag Mitte Februar sein.

Auch Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum günstig an Verwandte und Freunde vermieten, geht es an den Kragen. Sie können die Verluste bald nur noch steuerlich verwerten, wenn sie das Objekt zu mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Miete vermieten. Insgesamt plant der Fiskus Mehreinnahmen von 16,7 Milliarden Euro bis zum Jahr 2006. Im kommenden Jahr belaufen sich die Belastungen von Bürgern und Unternehmern auf knapp 3,6 Milliarden Euro. asi

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