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Wirtschaft: Das Comeback des „Dienstmädchenprivilegs“

Haushaltsjobs können wieder teilweise von der Steuer abgesetzt werden – aber die Wirkung ist umstritten

Berlin. Das „Dienstmädchenprivileg“ ist zurück. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es wieder die Subvention für sozialversicherungspflichtige Jobs in Haushalten. Dabei war dieser Zuschuss schon einmal abgeschafft worden. Die Möglichkeit, Ausgaben für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse abzusetzen, lief zum 1. Januar 2002 aus. Bis dato hatte dies den Staat im Jahr rund 46 Millionen Euro gekostet.

Doch im Zuge der von der Hartz-Kommission gemachten Vorschläge erlebte diese Subvention ein Comeback. Die Politiker hatten entdeckt, dass Haushalte wichtige Arbeitgeber sein und eine Menge neuer Jobs schaffen können. Wer nun also einen voll sozialversicherungspflichtigen Job in einem privaten Haushalt schafft, kann seit Anfang des Jahres bis zu zwölf Prozent des Aufwandes, höchstens aber 2400 Euro im Jahr von seiner Steuerschuld absetzen. Die Regelung soll zur Schaffung vollwertiger sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in privaten Haushalten anregen, lautet die offizielle Begründung.

Ob diese Subvention aber die gewünschten Erfolge bringt, bleibt zweifelhaft. Bereits das alte Dienstmädchenprivileg war umstritten – als Subvention für ein paar Reiche, die keine Lust haben, ihren Dreck wegzukehren, wie polemisch argumentiert wurde. Sie bekämen vom Staat auch noch Geld dafür geschenkt, dass sie jemanden einstellten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin kam in einer Studie zu dem Schluss, von dem Privileg seien keine beschäftigungspolitischen Wirkungen ausgegangen. Martina Kompa von der Börse für Haushaltshilfen, einer Arbeitsmarkt-Initiative der Evangelischen Kirche in der Pfalz, erklärte bereits im Juni 2001 in einer Bundestagsanhörung, es sei auch nicht gelungen, in nennenswertem Umfang Haushaltshilfen aus dem Schwarzmarkt herauszuholen.

Die größte Gruppe, die Haushaltshilfen nachfrage, seien Rentner, sagt Claudia Weinkopf vom Institut für Arbeit und Technik in Gelsenkirchen. Denen nütze die steuerliche Absetzbarkeit nicht, weil sie ohnehin wenig Steuern zahlten. Ihr Fazit: „Klappt nicht.“

Victor Steiner, Professor beim DIW, sagt über die Regelung: „Ich bin skeptisch.“ Vor allem übernähmen die privaten Haushalte mit der neuen Regelung alle Pflichten und Risiken eines Arbeitgebers. Dies betreffe insbesondere den Fall, dass die Haushaltshilfe krank werde. „Es ist für mich sehr zweifelhaft, ob die Steuerermäßigung für die Haushalte diese Risiken aufwiegt“, sagt Steiner.

Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung kam hingegen für das alte Dienstmädchenprivileg zu einem positiven Ergebnis. Sie errechnete in einer Studie positive Auswirkungen und forderte konsequent, man solle das Dienstmädchenprivileg noch weiter ausbauen. Frauenvertreterinnen schließlich warfen angesichts der zwischenzeitlichen Abschaffung der Subvention den Politikern vor, sie trieben die Frauen zurück an den Herd. Keine berufstätige Frau könne sich mehr eine Haushaltshilfe leisten, hieß es damals.

Subventionsland Deutschland – in dieser Serie berichtet der Tagesspiegel über die milliardenschweren finanziellen Wohltaten des Staates für Bürger und Wirtschaft. Morgen: Gewerbesteuerbefreiung für Hochsee- und Küstenfischer.

Daniel Rhee-Piening

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