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Wirtschaft: Das deutsche Modell

Die BiedenkopfKommission soll zusammen mit Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Wissenschaftlern Vorschläge für eine moderne und europataugliche Unternehmensmitbestimmung entwickeln. Dabei geht es in erster Linie um die Mitbestimmung im Aufsichtsrat, nicht um die Mitbestimmung im Betriebsrat.

Die BiedenkopfKommission soll zusammen mit Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Wissenschaftlern Vorschläge für eine moderne und europataugliche Unternehmensmitbestimmung entwickeln. Dabei geht es in erster Linie um die Mitbestimmung im Aufsichtsrat, nicht um die Mitbestimmung im Betriebsrat. In Deutschland ist das Mitspracherrecht der Arbeitnehmer so geregelt, dass bei Kapitalgesellschaften mit 500 bis 2000 Beschäftigten die Arbeitnehmer ein Drittel der Mitglieder im Aufsichtsrat stellen. Entsendet werden diese Vertreter der Arbeitnehmer von den Gewerkschaften. In Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern gilt die paritätische Mitbestimmung. Bei Stimmengleichheit gibt der Aufsichtsratsvorsitzende den Ausschlag. In der Montanindustrie herrscht echte Parität. Anteilseigner und Arbeitnehmer stellen die gleiche Zahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Zusätzlich gibt es ein neutrales Aufsichtsratsmitglied. dr

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