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Wirtschaft: Das Konzept gegen den Lehrstellenmangel

Mit Hilfe der Ausbildungsumlage soll die aktuelle Lehrstellenlücke geschlossen werden. Dafür hat RotGrün am Donnerstag ein Gesetz mit folgenden Eckpunkten auf den Weg gebracht: Stichtag: Die Umlage wird fällig, wenn am 30.

Mit Hilfe der Ausbildungsumlage soll die aktuelle Lehrstellenlücke geschlossen werden. Dafür hat RotGrün am Donnerstag ein Gesetz mit folgenden Eckpunkten auf den Weg gebracht:

Stichtag: Die Umlage wird fällig, wenn am 30. September eines Jahres nicht mindestens 15 Prozent Ausbildungsplätze über Bedarf angeboten werden. Der Lehrstellenüberschuss soll den Jugendlichen die Möglichkeit zur Auswahl bieten. Je nach Situation auf dem Ausbildungsmarkt beschließt das Kabinett in jedem Jahr neu, dass die Umlage erhoben wird.

Betroffene Unternehmen: Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens elf Mitarbeitern müssen in einen Fonds einzahlen, wenn sie zu wenig ausbilden. Fällig wird die Umlage, wenn der Anteil der Auszubildenden weniger als sieben Prozent an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt. Bei der derzeitigen Lehrstellenlücke würden dadurch etwa 2,6 Milliarden Euro zusammenkommen. Ein Friseurladen mit elf Mitarbeitern muss also rein rechnerisch 0,77 Lehrlinge ausbilden. Sobald der Betrieb einen ganzen Azubi anstellt, erfüllt er die Quote also über. Auch Bund, Länder und Kommunen müssen in den Fonds einzahlen. Die Kommunen befürchten, dass sie stark betroffen sein könnten. Im Vergleich zu Bund und Ländern haben sie mehr Beschäftigte – und kaum Beamte. Die werden nämlich bei der Kalkulation nicht berücksichtigt.

Empfänger: All die Betriebe erhalten Geld aus dem Fonds, die mehr junge Menschen ausbilden, als die Quote erfordert – oder die nach dem Stichtag zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen. Dem Arbeitgeber werden die Bruttokosten für den Azubi erstattet; maximal gibt es im Jahr 7500 Euro pro Lehrstelle. Das Geld aus dem Fonds fließt nicht nur in betriebliche Arbeitsplätze, sondern auch in überbetriebliche Ausbildungsverbünde.

Ausnahmen: Tarifvertragliche Regelungen haben Vorrang, wenn sie „nach Zweck und Wirkung dem Gesetz gleichwertig sind“. Die Tarifparteien müssen die Freistellung von der Umlage beantragen. Die Betriebe müssen dann weder zahlen, noch erhalten sie Gelder aus dem Fonds. Auch Härtefälle – etwa bei drohender Insolvenz – können Befreiung beantragen.

Verwaltung: Das Bundesverwaltungsamt in Köln soll die komplizierten Berechnungen übernehmen. Die Verwaltungskosten von etwa 40 bis 70 Millionen Euro sollen aus dem Fonds bezahlt werden. Wie viele Mitarbeiter für die Umlage abgestellt werden müssen, ist unklar. Die Angaben schwanken zwischen 200 und 500. ce

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