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Wirtschaft: "Das System schafft Demokratiedefizite" - Argumente für eine Privatisierung von Sparkassen und Landesbanken

Wernhard Möschel ist Professor für Wirschaftsrecht an der Uni Tübingen und Vorsitzender der Monopolkommission. Mit ihm sprach Martina Ohm.

Wernhard Möschel ist Professor für Wirschaftsrecht an der Uni Tübingen und Vorsitzender der Monopolkommission. Mit ihm sprach Martina Ohm.

Herr Möschel, Sie sind für die Privatisierung der Landesbanken und Sparkassen. Gibt es keinen öffentlichen Auftrag mehr?

Nein. Die ersten Sparkassen, die im 18. Jahrhundert eingerichtet wurden, hatten durchaus Verdienste. Die Sparkassen waren die Banken für die kleineren Leute. Aber diese Zeiten sind vorbei. Es gibt diesen öffentlichen Auftrag nicht mehr.

Welche Gründe sprechen gegen die öffentlich-rechtlich organisierten Landesbanken und Sparkassen?

Drei Gründe sprechen dagegen. Erstens die damit verbundenen wettbewerbspolitischen Defekte. Die Institute können dank der garantierten Haftung durch den Staat nicht Pleite gehen und sich billiger als andere refinanzieren. Außerdem privilegiert das System die Geschäftsbeziehung zwischen Staat und öffentlichen Banken. Das geht auf Kosten der privaten Institute und des Wettbewerbs. Zwei Drittel aller deutschen Banken, und da sind die Genossenschaftsbanken mit inbegriffen, können von Dritten nicht erworben werden. Das passt nicht in das Zeitalter der Liberalisierung.

Was spricht außerdem gegen das öffentlich-rechtliche Bankensystem?

Der zweite Grund ist ordnungspolitischer Natur. Mit Bürgschaften oder öffentlichen Krediten kann der Staat über die Landesbanken und Sparkassen in die Wirtschaft eingreifen. Ob mit Hilfe der WestLB oder der bundeseigenen KfW - es passiert immer wieder, dass die Staatsbanken für die Sanierung von Unternehmen benutzt werden. So dehnt sich die Staatswirtschaft aus. Das ist ordnungspolitisch verfehlt.

Und Ihr drittes Argument?

Das System schafft Demokratiedefizite. Die Instrumentalisierung von Landesbanken oder Sparkassen erfolgt außerhalb jeder Kontrolle des Parlamentes. Nehmen Sie die Flugaffäre in Nordrhein-Westfalen. Mißbrauch sind Tür und Tor geöffnet.

Die neuen EU-Beihilferichtlinien zielen nicht nur auf die Sparkassen und Landesbanken. Sind alle öffentlichen Beteiligungen gefährdet?

Es handelt sich hier um eine Konkretisierung der Beihilfenkontrolle im Sinne des EU-Vertrages. Ein Privatisierungszwang ergibt sich daraus nicht. Es wird aber klargestellt, dass es keine wettbewerbsverzerrenden Leistungen durch den Staat geben darf. Er darf zwar Unternehmen und Banken Eigenkaptial zuführen, aber keine Sanierungsmaßnahmen mit Steuergeldern durchführen.

Aber auch Kapitaleinlagen sind, wie der Streit in Brüssel zeigt, ohne marktkonforme Verzinsung wettbewerbsverzerrend. Wie wird die Auseinandersetzung enden?

Entweder man versucht, für Garantien, Bürgschaften und Einlagen ein angemessenes Entgelt zu ermitteln, was die Wettbewerbsnachteile der Konkurrenz kompensiert. Das dürfte schwierig sein. Oder man privatisiert die Landesbanken und Sparkassen. Dabei könnte das echte Fördergeschäft, das die Landesstrukturbanken - oft Teil der Landesbanken - betreiben, ausgegliedert werden. Das wäre gemeinschaftsrechtlich völlig in Ordnung. Dieser Schritt wird aber politisch schwer zu realisieren sein. Nur die FDP macht sich zurzeit dafür stark.

Herr Möschel[Sie sind für die Privatisi]

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