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Wirtschaft: Das Ziel: Räumung nach Berliner Art

Künftig sollen Vermieter schon bei Ausbleiben der Kaution die Reißleine ziehen können

Auch der Posten des Staatssekretärs schützte Rainer Bomba nicht vor bohrenden Nachfragen. Der Vertreter von Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) musste unter anderem nachweisen, dass er einen festen Arbeitsplatz und geregelte Einkünfte hat. „Die wissen alles über mich“, sagt Bomba mit Blick auf seine Berliner Vermieter. Hier hätte ein Mietnomade keine Chance gehabt.

Der Mitvierziger erzählt dieses Beispiel bei der Vorstellung eines Gutachtens für die Bundesregierung zu Mietnomaden in Deutschland. Mietern also, die Wohnungen verkommen lassen, nichts zahlen und dann in anderen Städten die Masche erneut anwenden. Hunderte private Vermieter wurden so schon um Ersparnisse für die Rente gebracht. Allerdings führte oft Leichtgläubigkeit dazu.

Das Gutachten spricht eine klare Sprache. Bei zwei Dritteln der analysierten Fälle handelte es sich um „Amateur-Vermieter“, wie es die Forscher Markus Artz und Florian Jacoby von der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld darstellen. Sie forderten meist keine Schufa-Auskunft, Informationen zum vorherigen Mietverhältnis oder einen Nachweis über feste Einkünfte. Nach der Unterzeichnung des Mietvertrags begann der Horror. Miete wurde oft gar nicht gezahlt – meist wegen angeblicher Schäden in der Wohnung.

Artz betont, die Studie sei keine quantitative Erhebung, sondern eine qualitative Analyse. Daher fehlen weiterhin absolute Zahlen für Deutschland, aber sie dürften maximal im vierstelligen Bereich liegen. Bei den Forschern meldeten sich im Zuge eines bundesweiten Aufrufs 1500 Opfer. Davon wurden lediglich 426 Fälle als „echter“ Mietnomaden-Betrug eingestuft. Dies ist nach der Definition von Artz und Jacoby der Fall, wenn höchstens drei Monatsmieten gezahlt wurden.

Bomba betont, die Studie sei wichtig für eine Versachlichung der Debatte. So kursierten Zahlen von 15 000 Fällen, Schwarz-Gelb verankerte den Kampf gegen die Mietnomaden gar im Koalitionsvertrag. „Zwar ist die Zahl der Fälle überschaubar, aber wenn ein Jahr lang die Mietzahlungen ausfallen, ist das eine finanzielle Katastrophe“, betont der baupolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Sebastian Körber.

Denn auch wenn Vermieter im Schnitt 1,14 Monate nach Entstehen eines Kündigungsgrunds die Reißleine ziehen, dauert es bis zur Räumung und Neuvermietung oft mehr als ein Jahr. Der Gesamtschaden beträgt meist zwischen 10 000 bis 20 000 Euro. Dieses Szenario hat inzwischen auch Versicherer auf den Plan gerufen. Sie bieten Mietausfallversicherungen an. Die Vermieter können dabei selbst über die Versicherungshöhe entscheiden. Der Betrag steht den Vermietern zur Verfügung, sobald der verursachte Schaden die Kautionshöhe übersteigt. Die Preise für die Versicherung liegen – je nach Versicherungssumme – zwischen 54,90 und 99,90 Euro pro Jahr.

Dreieinhalb Monate nach Kündigung wird im Schnitt die Räumungsklage erhoben. Verzögerungen entstehen oft, weil der Mieter versichert, er ziehe aus und es dann doch nicht tut. Die Räumungsprozesse dauerten dann weitere 5,36 Monate im Schnitt. Nach dem Urteil sind dann oft noch mal knapp drei Monate bis zur Räumung durchzustehen. Und dies nicht, weil die Gerichtsvollzieher überlastet sind, sondern weil der Vermieter zögert, den Vorschuss von weit mehr als 1000 Euro für die Möbelpacker und die Einlagerung der Möbel zu bezahlen.

Das Problem mit der abwartenden Haltung der Vermieter lässt Artz und Jacoby daran zweifeln, ob mit einer Verschärfung des Mietrechts die Räumungen zu beschleunigen sind. Trotz der wenigen Fälle will die Bundesregierung eine „Lex Mietnomade“ schaffen. Die Forscher betonen, schon mit mehr Kontrolle durch die Vermieter vor Unterzeichnung des Mietvertrags sei ein Großteil der Probleme zu beheben.

Nach ersten diskutierten Eckpunkten für eine Mietrechtsreform soll der Vermieter bereits die Reißleine ziehen können, wenn die Kaution nicht oder verspätet gezahlt wird – und nicht erst nach mehreren fehlenden Monatsmieten. Und die sogenannte Berliner Räumung wird bundesweit angestrebt. Dabei muss der Vermieter nicht einen Gerichtsvollzieher für Tausende Euro damit beauftragen, das in der Wohnung verbliebene Mobiliar abzutransportieren und einzulagern. Sondern er kann die Möbel selbst in seine Obhut nehmen und verkaufen. Der Mieterbund kritisiert die diskutierten Punkte scharf: Wegen einiger Betrüger, die in krimineller Absicht eine Wohnung anmieten, dürfe man nicht für alle 23 Millionen Mieter die Regeln verschärfen. (dpa/Tsp)

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