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DAS RECHT: Kamera im Sprinkler

Beim Datenschutz gibt es derzeit große Grauzonen. Heimliche Videoaufnahmen sind verboten.

Beim Datenschutz gibt es derzeit große Grauzonen. Heimliche Videoaufnahmen sind verboten. Grundsätzlich. Sollte der Arbeitgeber aber keine andere Möglichkeit haben, Straftaten aufzuklären, lässt das Bundesarbeitsgericht eine solche Überwachung ausnahmsweise zu. E-Mails darf der Arbeitgeber dann kontrollieren, wenn er Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten seines Mitarbeiters hat. Und auch die Internetseiten, auf denen Beschäftigte surfen, darf der Chef eigentlich nicht kontrollieren. Sollte ein Mitarbeiter aber sehr lange vor dem PC sitzen, ohne Arbeitsergebnisse zu bringen, dann darf der Arbeitgeber eben doch etwas genauer nachsehen.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz will mit seinem Entwurf nun für mehr Sicherheit sorgen. „Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird die Rechtslage dadurch klarer“, freut sich Martina Perreng, Arbeitsrechtsexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Außerdem sollen Arbeitnehmer jetzt erstmals einen konkreten Unterlassungsanspruch gegen ihren Arbeitgeber bekommen, Überwachungen einzustellen. Ist ihnen durch die Bespitzelungen und Kontrollen ein Schaden entstanden, sollen sie

zudem künftig Schadenersatz und Schmerzensgeld bekommen können. „Das ist eine ganz wichtige Verbesserung“, sagte Perreng.

Ein großes Problem würde aber auch durch das neue Gesetz nicht gelöst. „Den Datenmissbrauch selbst kann man nicht verhindern“, räumt Perreng ein. Dass Mitarbeiter überwacht werden, bekommen sie oft nur per Zufall mit. Und auch Nachfragen in der Personalabteilung bringen in aller Regel nichts.

Was können Arbeitnehmer tun, die das Gefühl haben, dass in ihrem Betrieb etwas faul ist? „Sprechen Sie mit Ihren Kollegen, schließen Sie sich zusammen“, rät die Juristin. Erst neulich hat sie wieder von einem Fall erfahren. In einem kleinen Betrieb war eine Kamera versteckt – in der Sprinkleranlage. hej

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