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Verkehrsausschuss

© dpa

Datenaffäre: Bahn forschte auch Konten aus

Die Deutsche Bahn hat bei Mitarbeitern unter Korruptionsverdacht auch die Bankkonten ausforschen lassen. Das ist eine der wenigen Erkenntnisse aus der Befragung des Verkehrsausschusses. Nun soll Bahnchef Mehdorn vorgeladen werden.

"Die DB hat solche Aufträge erteilt", sagte der Antikorruptionsbeauftragte Wolfgang Schaupensteiner nach Teilnehmerangaben am Mittwoch im Verkehrsausschuss des Bundestages in Berlin. Dies hatte er bei einer ersten Befragung am 28. Januar noch bestritten. Im Zwischenbericht zur Datenaffäre, den der Konzern am Dienstag Regierung und Parlament vorgelegt hatte, wird ein solcher Fall genannt. Demnach hat eine von der Bahn eingeschaltete Anwaltskanzlei die Kölner Sicherheitsfirma Argen beauftragt, "Kontobewegungsdaten der verdächtigen DB-Mitarbeiter und der beauftragten Firma zu ermitteln". Die Untersuchungen hätten den Verdacht der Korruption aber nicht erhärten können, heißt es in dem Bericht.

Die Abgeordneten nannten die Antworten der Bahn-Verantwortlichen zu den Vorgängen unzureichend. Sie meldeten zudem Zweifel an, dass Vorstandschef Hartmut Mehdorn nichts von den Operationen wusste. Die Parlamentarier wollen Mehdorn für den 4. März in den Ausschuss laden. Sie forderten den Konzern auf, auch den seit Dienstag beurlaubten Leiter der Konzernrevision, Josef Bähr, aussagen zu lassen. Das Vorgehen dieser Abteilung, die dem Vorstandschef direkt zugeordnet ist, wird im Konzernbericht zur Affäre kritisiert.

Mehdorns Zukunft fraglich

In dem Report werden fünf groß angelegte Aktionen im Zeitraum 1998 bis 2006 beschrieben, bei denen systematisch die Stammdaten von Mitarbeitern mit denen von Lieferanten abgeglichen wurden - dazu zählten Namen, Adressen, Telefonnummern und Bankverbindungen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wandte sich gegen vorschnelle Urteile. Die Regierungschefin halte es für unangemessen zu spekulieren, wie die Bewertung ausfallen könnte, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg am Mittwoch. Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat gingen "ohne Direktive" in die Sondersitzung des Kontrollgremiums am kommenden Mittwoch.

Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte den am Dienstag verschickten Bericht bereits als unzureichend kritisiert. Sein Parlamentarischer Staatssekretär Achim Großmann (SPD) sagte in einer Fragestunde des Bundestages: "Es spricht einiges dafür, dass schon auf Grundlage bestehender Datenschutzgesetze im Unternehmen Dinge passiert sind, die so nicht hätten passieren dürfen." Mit Blick auf die Zukunft Mehdorns sagte Sprecher Steg, die Regierung gehe davon aus, dass die zuständigen Gremien der Bahn sich nicht nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden umsähen. Als "erfolgreicher Manager" und "kantige Unternehmerpersönlichkeit" habe Mehdorn das Unternehmen in seiner Dienstzeit vorangebracht. Nun gehe es nicht um eine Beurteilung der Leistungen des Managers, sondern die Klärung konkreter Vorfälle.

Bahn-Vorstandsmitglied Otto Wiesheu, der neben Schaupensteiner und Bahn-Sicherheitschef Jens Puls in den Ausschuss kam, sicherte weitere Aufklärung zu. Wenn sich dabei strafrechtliche Verstöße bestätigen sollten, werde dies "Konsequenzen" haben, sagte er, ohne dies auszuführen. Der SPD-Verkehrspolitiker Uwe Beckmeyer nannte es besorgniserregend, dass im Umfeld von Mehdorn strafrechtliche Tatbestände festgestellt worden seien. Insgesamt seien 17 Projekte relevant. Zwei Aufträge zur Mitarbeiter-Überprüfung seien an die Kölner Sicherheitsfirma Argen gegangen, vier weitere Fälle an eine nicht genannte Anwaltskanzlei.

Bahn scheiterte mit Spitzelauftrag

Derweil berichten Medien: Die Deutsche Bahn ist 2006 mit einem Spitzelauftrag an den datenschutzrechtlichen Bedenken eines Wirtschaftsprüfungs-Unternehmens gescheitert. "Wir bekamen von der Bahn den Auftrag, 800 Prokuristen der Bahn pauschal zu überprüfen", sagte der Marketingleiter Niko Clauder von der Hamburger Wirtschaftsauskunftei Bürgel der Onlineausgabe der "Frankfurter Rundschau" am Mittwoch. "Das ist aus unserer Sicht datenschutzrechtlich ganz klar nicht zulässig", fügte er hinzu. Dieser Fall sei sofort aufgefallen.

"Das sollte eine flächendeckende Überprüfung sein", sagte Clauder dem Blatt. Man arbeite grundsätzlich in einem strengen datenschutzrechtlichen Kontext und stelle nur Auftraggebern mit berechtigtem Interesse Bonitätsprüfungen und Wirtschaftsinformationen bereit. (ck/dpa/ddp)

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