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Datenschutze von Arbeitnehmern: Keine Videobilder von Beschäftigten

Nach monatelangem Tauziehen zwischen Union und FDP hat sich die Bundesregierung auf eine Stärkung des Datenschutzes von Arbeitnehmern geeinigt. Die Wirtschaft sieht die Bekämpfung von Kriminalität behindert.

Berlin - Nach monatelangem Tauziehen zwischen Union und FDP hat sich die Bundesregierung auf eine Stärkung des Datenschutzes von Arbeitnehmern geeinigt. Das Kabinett habe einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, teilte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in Berlin mit. Der Entwurf ermögliche einen besseren Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als das geltende Recht und wahre gleichzeitig das Interesse der Arbeitgeber, erklärte der Minister. Bisher war der Arbeitnehmerdatenschutz nicht einheitlich geregelt. Nach den Ausspähaffären beim Lebensmitteldiscounter Lidl, bei der Telekom und bei der Bahn waren die Rufe nach einer Neuregelung immer lauter geworden.

Der Entwurf, der Arbeitnehmer künftig besser vor Überwachung und Bespitzelung im Unternehmen schützen soll, sieht ein grundsätzliches Verbot von heimlichen Videoaufnahmen vor. Eine offene Überwachung von Betriebsräumen, die überwiegend privat genutzt werden – etwa Sanitär- oder Umkleidebereiche –, soll untersagt sein. De Maizière betonte aber, das Filmen von öffentlich zugänglichen Bereichen wie Supermarktkassen bleibe ebenso möglich wie die Überwachung von Lagerhallen, solange die Beschäftigten darüber informiert würden.

Bei Bewerbungsverfahren sollen künftig ärztliche Untersuchungen von Bewerbern nur zulässig sein, wenn sie sich konkret auf die berufliche Eignung beziehen. Weiterhin sollen Arbeitgeber soziale Internetnetzwerke nicht mehr nutzen dürfen, um sich über Bewerber zu informieren – mit Ausnahme solcher, die der beruflichen Präsentation dienen.

Auch die Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung werden geregelt. So darf der Arbeitgeber Daten der Beschäftigten ohne deren Kenntnis nur erheben, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung besteht. Zur Aufdeckung solcher Tatbestände sind auch automatisierte Datenabgleiche in anonymisierter Form möglich. Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten Personen zugeordnet werden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte den Kabinettsbeschluss: Damit sei ein „wesentlicher Schritt hin zu mehr Klarheit im Umgang mit Beschäftigtendaten erfolgt“. Der Entwurf stelle für Beschäftigte wie für Arbeitgeber eine „substanzielle Verbesserung gegenüber dem Status quo“ dar, sagte Schaar. Opposition und Gewerkschaften forderten dagegen Nachbesserungen. Der Entwurf schaffe eine Rechtsgrundlage, „die das Ausspionieren von Beschäftigten im Arbeitsverhältnis ausdrücklich ermöglicht“, erklärte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer. Dass die offene Videoüberwachung zur Verhaltens- und Leistungskontrolle eingesetzt werden dürfe, lehne der DGB ab. Die Grünen erklärten, der Entwurf sei „ungenügend und gibt in erster Linie den Arbeitgebern Rechtssicherheit“, die Linke beklagte „zu viele Grauzonen“.

Arbeitgeber und der Einzelhandel lehnen die neuen Regeln als zu weitgehend ab. Die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität in Unternehmen werde behindert, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Die Verbände kritisierten besonders das Verbot der heimlichen Videoüberwachung. „Deren ausnahmsloses Verbot ist der falsche Weg“, teilte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels mit. De Maizière wies die Kritik zurück. Der Gesetzentwurf sei „ein ausgewogener Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen“. mit dpa

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