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Wirtschaft: Defizit-Verfahren gegen Frankreich eingeleitet EU-Kommission rechnet auch 2004 mit zu hoher Verschuldung

Brüssel (msb). Die EUKommission hat am Mittwoch ein Defizit-Verfahren gegen Frankreich eingeleitet.

Brüssel (msb). Die EUKommission hat am Mittwoch ein Defizit-Verfahren gegen Frankreich eingeleitet. Das zu hohe Staatsdefizit sei nicht auf ungewöhnliche Ereignisse zurückzuführen, die sich der Kontrolle Frankreichs entziehen, heißt es in dem Bericht der Kommission. Schon 2002 habe das französische Haushaltsdefizit nach Angaben des europäischen Statistikamtes Eurostat bei 3,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes gelegen. Die Kommission führt die Überschreitung der Drei-Prozent-Grenze zu einem Drittel auf die Konjunktur und zu zwei Dritteln auf Staatsausgaben und Steuersenkungen zurück. Besonders problematisch seien die Ausgaben für die Sozialversicherung. Der Prozess der Haushaltskonsolidierung setze sich seit 1999 in Frankreich nicht fort, heißt es.

Für 2003 nehmen französische Behörden ein gesamtstaatliches Defizit von 3,4 Prozent und ein Überschreiten des öffentlichen Schuldenstandes von 60 Prozent des BIP an. Die Kommission rechnet sogar 2003 mit 3,7 Prozent und 2004 mit 3,6 Prozent Defizit. Damit würde Frankreich dreimal in Folge gegen den Stabilitätspakt vestoßen. Dennoch sagte ein Sprecher von Währungskommissar Solbes gestern, Frankreich habe angekündigt, das Defizit im Jahr 2004 auf 2,9 Prozent senken zu wollen. „Wir kennen die politischen Maßnahmen noch nicht, die ergriffen werden. Aber wir nehmen die Ankündigung ernst“, sagte er. Noch hat die Kommission keine Empfehlungen für die französische Politik abgegeben. Erst im Mai wird sie eine Stellungnahme an den Rat der Finanzminister richten. Dieser wird dann im Juni entscheiden, das Verfahren in Gang zu setzen und politische Maßnahmen von Paris zu verlangen. Neben Frankreich laufen bereits Verfahren gegen Deutschland und Portugal. Berlin muss noch im Frühjahr die geplanten Reformmaßnahmen in Brüssel vorstellen.

Die Kommission leitete am Mittwoch außerdem Untersuchungen gegen die Electricite de France ein. Der Konzern kann als öffentliches Unternehmen eine unbeschränkte Bürgschaft des Staates in Anspruch nehmen. So werde seine Bonität verbessert und seine Finanzierungskosten verringert. Die EU prüft nun, ob die Bürgschaft dem Unternehmen Vorteile verschafft.

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