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Wirtschaft: Defizitprognose

Jedes Jahr im Herbst legt die EU-Kommission eine Prognose für die künftige Wirtschaftsentwicklung der Union vor. Darin berechnen die EU-Experten unter anderem, ob in den Mitgliedsländern die jährlichen Staatshaushalte einen Fehlbetrag oder einen Überschuss aufweisen werden.

Jedes Jahr im Herbst legt die EU-Kommission eine Prognose für die künftige Wirtschaftsentwicklung der Union vor. Darin berechnen die EU-Experten unter anderem, ob in den Mitgliedsländern die jährlichen Staatshaushalte einen Fehlbetrag oder einen Überschuss aufweisen werden. Eine Defizitprognose (siehe Bericht auf dieser Seite) kann dabei weit reichende Folgen für die Staaten haben. Sollte das zu erwartende Defizit den im Maastrichter Stabilitätspakt festgelegten Referenzwert von 3,0 Prozent des Bruttoinlandsproduktes überschreitet, leitet die EU-Kommission nämlich ein Defizitverfahren ein. Zunächst prüft die Kommission, welche Gründe für das Defizit verantwortlich sind. Der Europäische Rat entscheidet daraufhin, ob das Defizit als übermäßig anzusehen ist. Weist ein Land über drei Jahre ein übermäßiges Defizit auf, kann der Rat den Staaten hohe Strafen verhängen.akz

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