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Wirtschaft: Dem Fiskus entgeht künftig nichts

Vom 1. April an kontrolliert das Finanzamt das Vermögen der Rentner

Eigentlich sollen die Finanzämter den Angaben der Steuerpflichtigen vertrauen. Das bestimmen die Grundsätze der Neuorganisation der Finanzämter - GNOFÄ. Doch nicht immer will das gelingen. Die Ehrlichkeit von Rentnern jedenfalls scheint dem Fiskus zweifelhaft. Deshalb wird zusammen mit der Steuer auf Renten nach dem Alterseinkünftegesetz auch ein Kontrollsystem eingeführt. Ab 2005 muss jeder, der eine Rente auszahlt, dies einer zentralen Stelle bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mitteilen. Auf diese Daten können die Finanzämter zugreifen – Rentner werden künftig flächendeckend erfasst.

Das löst ein altes Problem. Rentner sind nämlich seit jeher verdächtig, Steuern zu hinterziehen. Die so genannte deutsche Steuergewerkschaft behauptet, dass rund 300 000 ältere Mitbürger Kapitaleinkünfte und Vermietungseinkünfte an der Steuer vorbei erwirtschaften würden. Dahinter steht die Vorstellung, dass sie ihr ganzes Arbeitsleben lang gespart und Sparbücher und Immobilien angehäuft haben. Die wenigsten hätten daraus aber die Konsequenz gezogen, ihre Kapitalerträge zu erklären. Ab 1. April 2005 gibt es hier Abhilfe: Die Finanzbehörden können bundesweit online abfragen, wer bei welchen Banken ein Giro-, Spar- oder Depotkonto unterhält. Das hätte aber ohne die zentrale Stelle nichts genützt, da die meisten Rentner steuerlich nicht geführt wurden. Und die Finanzämter müssen schließlich erst einmal wissen, wessen Daten sie abfragen sollten. Nunmehr werden sie umfassend mit den persönlichen Daten der Rentenempfänger versorgt. Aus der Höhe der Rente können die Finanzbeamten dann unschwer das frühere Gehalt hochrechnen und anschließend mutmaßen, was der Steuerpflichtige in den Jahren seines Arbeitslebens angelegt und gespart hat. Dann kann das Finanzamt die Informationen bei den Banken abrufen. Und: Dafür ist noch nicht einmal ein Verdacht nötig. Der Betroffene bekommt davon nichts mit. Es sei denn, es wird später ein Strafverfahren eingeleitet.

Für wohlhabende Rentner wird sich damit ab dem kommenden Jahr einiges ändern, und wer tatsächlich Vermögen nicht angegeben hat, kann jetzt noch das „Strafbefreiungserklärungsgesetz“ in Anspruch nehmen. Dieses Gesetz bietet – übrigens allen Bürgern – bis zum 31. März 2005 die Möglichkeit, verschwiegene Erträge nachzuerklären und die Steuern pauschal nachzuzahlen. Vom 1. April 2005 an ist damit Schluss.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Sozius der Arrocha, Beyer und Neusel Rechts- und Steuerberatungsgesellschaft bR

Tibet Neusel

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