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Wirtschaft: Der Börsenboom lockt immer wieder Betrüger an den deutschen Kapitalmarkt

Frankfurt (Main) (ro). Verfahren wegen angeblicher Insidervergehen werden nach Ansicht des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe) von den Staatsanwaltschaften zu oft eingestellt.

Frankfurt (Main) (ro). Verfahren wegen angeblicher Insidervergehen werden nach Ansicht des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe) von den Staatsanwaltschaften zu oft eingestellt. Unter dem gehäuften Einsatz der Einstellung leidet nach Ansicht von BAWe-Präsident Georg Wittich die "generalpräventive Wirkung" des Insiderhandelsverbots. Deshalb sollte es dem Amt bei geringfügigen Verstößen - so wie es in Großbritannien und Frankreich üblich ist - ermöglicht werden, selbst Bußgelder zu verhängen. Generell aber ist man sich beim BAWe sicher, dass man das Insiderproblem - den Aktienhandel aufgrund von der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen - weitgehend im Griff hat. "Primärinsider haben keine Chance, unseren Aufsichtsaugen zu entgehen", glaubt BAWe-Vizepräsident Georg Dreyling.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Aufseher vier Strafbefehle wegen verbotenen Insiderhandels ausgesprochen. Dabei wurden Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 110 000 DM verhängt. Verurteilt wurde unter anderem auch ein Finanzbeamter, weil er vorab in einer Dienstbesprechung von der Fusion der Bayerischen Vereins- und der Bayerischen Hypobank erfahren und darauf hin über seine Frau Aktien gekauft hatte. Den Gewinn von 3000 DM zog das Gericht wieder ein, 12 000 DM Geldstrafe wurden verhängt. Insgesamt leitete das BAWe im vergangenen Jahr 67 Insideruntersuchungen ein. In 16 Fällen wurde bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet, 13 Verfahren, zum großen Teil aus den Jahren 1996 und 1997 wurden von den Staatsanwälten eingestellt.

Dass allerdings am deutschen Kapitalmarkt immer wieder mit unlauteren Methoden agiert wird, mußte das BAWe gerade jüngst wieder feststellen. Am Donnerstag erliess das Amt eine Untersagungsverfügung für Werbung durch sogenannte "cold callings". Anleger werden dabei in aggressiver Form auf angeblich lukrative, aber in der Regel wenig seriöse Anlagemöglichkeiten hingewiesen. In vielen Fällen habe der Anleger, so Wittich, dabei keine Chance eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen und rutscht dem Anrufer in die Fänge. Möglich sind Geldbußen von bis zu 200 000 DM. Immer mehr Bedeutung mißt das BAWe auch dem Internet zu, nachdem mehr und mehr Dienstleister diesen Weg für ihre Finanzgeschäfte nutzen. Das Internet trägt nach Ansicht von Wittich zwar zur Chancengleichheit unter den Anlegern bei. "Die Anonymität und geringe Kontrolldichte im Internet birgt für den Anleger jedoch auch Gefahren". Unlängst mußte sich das BAWe mit einer im Internet publizierten gefälschten Ad-Hoc-Mitteilung befassen. Sie enthielt schlechte Nachrichten über eine am Neuen Markt notierte Aktie, die daraufhin stark fiel. Um kriminellen Machenschaften im Internet auf die Spur zu kommen, müssen noch Tatbestände genau umschrieben und die internationale Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden ausgebaut werden. Im vergangenen Jahr ist das BAWe dabei nach Ansicht seines Präsidenten voran gekommen.

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