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Wirtschaft: Der DGB ist gegen eine Reform bei den Scheinselbstständigen

Der am Donnerstag vorgelegte Abschlussbericht der Kommission "Scheinselbstständigkeit" ist von den Wirtschaftsverbänden unterschiedlich aufgenommen worden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte die Empfehlungen der Kommission weitgehend.

Der am Donnerstag vorgelegte Abschlussbericht der Kommission "Scheinselbstständigkeit" ist von den Wirtschaftsverbänden unterschiedlich aufgenommen worden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte die Empfehlungen der Kommission weitgehend. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte unterdessen vor einer Aushöhlung des Gesetzes. Kritik gab es vor allem für die Vorschläge zur Rentenversicherung arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger.

"Wenn der Gesetzgeber den Korrekturempfehlungen der Kommission jetzt folgt und das Gesetz nachgebessert wird, kann der Schnellschuss der Bundesregierung ein Stück weit korrigiert werden", betonten die Arbeitgeber. Besser sei jedoch eine komplette Rücknahme des Gesetzes. Die Pläne der Kommission zur Rentenversicherung arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger halten die Arbeitgeber dagegen für einen großen Fehler. Angesichts der demographischen Probleme der Rentenversicherung sei es falsch, weitere Personengruppen in ein rein umlagefinanziertes Alterssicherungssystem zwingen zu wollen.

Der DGB erklärte unterdessen, das Arbeitsministerium dürfe die Vorschläge nicht übernehmen. Das gelte vor allem für die dreijährige Befreiung von der Rentenversicherung für Existenzgründer, ohne dass überhaupt eine klare Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung erfolge. Dadurch würden Manipulations- und Umgehungsmöglichkeiten für jene eröffnet, die in Wirklichkeit Arbeitnehmer seien.

Die Pläne der Kommission sehen vor, die Frist, bis zu der sich arbeitnehmerähnliche Selbstständige von der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können, bis zum 30. Juni 2000 zu verlängern. Das ist möglich, wenn die Betroffenen eine entsprechende Altersvorsorge nachweisen können. Dazu können auch Aktien- oder Immobilienbesitz zählen. Neue arbeitnehmerähnliche Selbstständige werden ab Anfang des Jahres 2000 grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es soll jedoch eine Übergangsfrist für Existenzgründer von drei Jahren gelten, in denen die Versicherungspflicht noch nicht besteht. Auch arbeitnehmerähnliche Selbstständige ab 58 Jahren sollen von der Pflicht befreit werden. Das umstrittene Gesetz zur Scheinselbstständigkeit soll noch in diesem Jahr geändert werden.

rab

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