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Wirtschaft: Der Fiskus ist künftig voll im Bilde

Schwere Zeiten für Sparer: Die Banken müssen alle Einnahmen ihrer Kunden auflisten, der Sparerfreibetrag sinkt, Zulagen werden gekürzt

Der Reformmarathon der vergangenen Wochen lässt auch Sparer und Anleger nicht ungeschoren. Zum 1. Januar ändern sich zahlreiche Vorschriften.

Jahresbescheinigungen: Banken und Finanzdienstleister sind verpflichtet, ihren Kunden Jahresbescheinigungen auszustellen. Dort werden alle Zinsen und Veräußerungsgewinne auf amtlichem Vordruck zusammengefasst. Das gilt für alle Kapitalerträge und für alle Wertpapiergeschäfte ab dem 1. Januar 2004. Die Bescheinigungen erhalten zwar die Bankkunden, aber sie erfreuen vor allem die Finanzbeamten (siehe Interview). Auf Nachfrage erhalten diese ab sofort ein viel umfassenderes Bild über die Vermögenseinkünfte der Steuerzahler.

Meldung von Kapitalerträgen: Das Steueränderungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung außerdem, die Zinsrichtlinie der EU einzuführen. Danach werden Zinsen und andere Kapitalerträge, die Deutsche in EU-Staaten, aber auch in anderen europäischen Ländern (etwa in der Schweiz oder Liechtenstein) erzielen, ab 2005 an die heimatlichen Finanzbehörden gemeldet. In Ländern, die sich zunächst nicht am Kontrollsystem beteiligen (Österreich, Belgien, Luxemburg) erfolgt eine ansteigende Quellenbesteuerung. Diese beginnt 2005 mit 15 Prozent, im Jahr 2010 erreicht sie 35 Prozent.

Sparerfreibetrag: Der Sparerfreibetrag wird 2004 auf jährlich 1370 Euro für Ledige und 2740 Euro für Verheiratete gesenkt. Bisher sind es 1550/3100 Euro. Sparer sollten deshalb alle laufenden Freistellungsaufträge überprüfen. Eine Neuaufteilung kann möglicherweise die ansonsten fällige Zinsabschlagsteuer von 30 Prozent verhindern. Die Änderung der Freistellungsaufträge ist gebührenfrei. Bei der Kontrolle sollten Aktionäre berücksichtigen, dass in- und ausländische Dividenden und Fondsausschüttungen jetzt nur noch zur Hälfte steuerpflichtig sind. So bleiben etwa von 100 Euro Dividende 50 Euro unversteuert und belasten somit auch den Freibetrag nicht. Wer Kapitalvermögen auf die Kinder überträgt, kann die steuerfreien Zinseinnahmen der Familie erhöhen, denn dem Nachwuchs steht nicht nur ein eigener Sparerfreibetrag zu, sondern auch der (jetzt auf 7664 Euro erhöhte) steuerliche Grundfreibetrag. Wer der Bank eine so genannte „Nichtveranlagungsbescheinigung" vorlegen kann, kassiert alle Zinsen steuerfrei. Die NV-Bescheinigung bekommt in der Regel jeder, der dem Finanzamt in einem dafür vorgesehenen Formular nachweist, dass sein steuerpflichtiges Einkommen nach Abzug aller Aufwendungen unterhalb des Grundfreibetrags bleibt. Das trifft auf viele Rentner, Kinder und Jugendliche zu.

Staatliche Zulagen: Unter den Rasenmäher der Herren Koch und Steinbrück ist auch die Arbeitnehmersparzulage geraten. Sie beträgt in den alten Bundesländern nicht mehr 20, sondern nur noch 18 Prozent der vermögenswirksam angelegten Leistungen. In den neuen Bundesländern rutscht sie von 25 auf 22 Prozent. Die Förderung der Wohnungsbauprämie sinkt von zehn auf 8,8 Prozent. Beiträge zu Lebensversicherungen dürfen nur noch bis maximal 88 Prozent als Sonderausgaben an das Finanzamt weitergereicht werden.

Investmentfonds: Das Investmentmodernisierungsgesetz ermöglicht Privatanlegern, in Deutschland in bestimmte Hedge Fonds (siehe Lexikon, Seite 16) zu investieren. Das Gesetz macht auch ausländische Investmentfonds attraktiver, weil für ausländische wie inländische Fonds ab 2004 gleichermaßen das Halbeinkünfteverfahren gilt (siehe oben). Danach ist nur noch die Hälfte der Erträge und die Hälfte der Veräußerungsgewinne innerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig.

Steueramnestie: Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" garantiert reuigen Sündern Straffreiheit, wenn sie hinterzogene Steuern (einschließlich Steuern auf Schwarzgeldzinsen und andere Kapitalerträge) offenbaren und nachversteuern. Erfolgt die Offenbarung bis Ende 2004, beträgt die Strafsteuer 25 Prozent. Wer bis Ende März 2005 wartet, zahlt 35 Prozent. Bemessungsgrundlage ist je nach Steuerart nur ein Teilbetrag der hinterzogenen oder verkürzten Einnahmen der Jahre 1993 bis 2002. Bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sind nur 60 Prozent der verkürzten Einnahmen steuerpflichtig. Noch attraktiver dürfte das Amnestie-Angebot werden, wenn die Zinsabgeltungssteuer planmäßig kommt. Diese sieht vor, dass Zinsen und andere Kapitaleinkünfte künftig mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent an der Quelle besteuert werden. Mit einem Gesetzentwurf ist nach Ostern zu rechnen.

Lebensversicherungen: Veränderungen kommen auch auf Versicherungskunden zu. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen für Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, sämtliche Steuervorteile gestrichen werden. Konsequenz: Der Sonderausgabenabzug für die eingezahlten Beiträge entfällt dann genauso wie die Steuerfreiheit der Gewinne. Für bereits bestehende Policen soll sich jedoch nichts ändern.

Hans W. Fröhlich

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