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Wirtschaft: Der gläserne Telefonkunde

Wer verhindern will, dass die Auskunft künftig Namen und Adresse weitergibt, muss jetzt widersprechen

Berlin – Telefonkunden, die nicht wollen, dass die Auskunft ihren Namen oder ihre Adresse weitergibt, sollten jetzt noch widersprechen. Nach Informationen des Tagesspiegels wird die Telekom, die die Daten aller Telefonkunden zentral sammelt, diese erst am 30. September an die Telefon-Auskunfteien und Verlage weitergeben. Bis dahin können die Kunden noch per Widerspruch verhindern, dass Dritte ihre Daten erfahren.

Das im Juli in Kraft getretene neue Telekommunikationsgesetz erlaubt eine völlig neue Art der Telefonauskunft. Während man derzeit den Namen oder zumindest die Adresse des Anschlussinhabers wissen muss, um die Telefonnummer zu erfragen, kann man künftig andersherum vorgehen: Wer die Nummer weiß, kann die Auskunft nach dem Namen oder der Adresse des Teilnehmers befragen. Verbraucher können diese „Invers-Suche“ nur verhindern, wenn sie einer Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich widersprechen. Dazu sieht das Gesetz eine vierwöchige Widerspruchsfrist vor, die aber Ende August abgelaufen ist.

Doch noch ist Gelegenheit, den Datenfluss zu stoppen. Die Telekom, die die Daten aller Festnetz- und Handy-Kunden zentral erfasst, wird diese Informationen erst am Monatsende weitergeben, sagte T-Com-Sprecher Rüdiger Gräve dem Tagesspiegel. Jetzt noch eingehende Widersprüche würden „tagesaktuell“ berücksichtigt. Zwar kann man auch nach dem 30. September noch jederzeit widersprechen, aber dann sind die Daten bereits im Umlauf.

Verbraucherschützer raten zum Widerspruch. „Ist die Adresse erst einmal im Verteiler, kann man sich vor unerwünschter Werbung kaum mehr retten“, warnt Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Die Bekanntgabe der Handynummer in Kontaktbörsen und Internet-Chatrooms könnte künftig unangenehme Folgen haben, „wenn statt des telefonischen Flirts ein echter Besuch vor der Tür steht“, mahnt auch Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen.

Dass es mit der Anonymität bald vorbei sein könnte, haben viele Kunden jedoch noch gar nicht gemerkt. Zwar hatte die Telekom ihren Juli-Rechnungen eine entsprechende Information beigelegt, aber „der Hinweis ist untergegangen“, kritisiert Verbraucherschützerin Elbrecht. Wer jetzt noch widersprechen möchte, kann das telefonisch unter der Nummer 0137 / 510 33 00 (12 Cent pro Minute) tun. Oder er kann per Brief oder Fax seinen Widerspruch bei der örtlich zuständigen Telekom-Niederlassung erklären – welche das ist, steht oben auf der Telefonrechnung.

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