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Wirtschaft: Der „Grüne Punkt“ legt sich mit dem Kartellamt an

Duales System will EU-Kommission einschalten / Bonner Wettbewerbsbehörde ermittelt jetzt von Amts wegen

Bonn (fo). Zehn Jahre nach seiner Gründung geht das Duale System Deutschland, das bundesweit das Abfallgeschäft mit dem „Grünen Punkt“ betreibt, auf Konfrontationskurs mit dem Kartellamt. Das DSD hat aus Gründen des Umweltschutzes eine Ausnahmegenehmigung vom Kartellverbot. Diese so genannte Freistellung müsste bald verlängert werden. Das DSD hat sich jedoch entschlossen, keinen neuen Antrag bei der Bonner Wettbewerbsbehörde zu stellen, sondern sich an die EUKommission in Brüssel zu wenden. Nach Angaben eines DSD-Sprechers ist die deutsche Behörde nicht mehr zuständig. Er verwies in diesem Zusammenhang auf 4500 Lizenznehmer für den „Grünen Punkt“ in ganz Europa.

Das Bundeskartellamt sieht das ganz anders und hat „von Amts wegen“ ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob das DSD wegen seiner marktbeherrschenden Stellung mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Falls sich aus dieser Untersuchung ergebe, dass das Duale System gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoße, werde die Fortführung der Geschäfte untersagt, teilte die Behörde mit. Das Duale System selbst habe mitgeteilt, dass nach seiner Einschätzung die Voraussetzungen für die Anwendung des deutschen Wettbewerbsrechts nicht vorlägen. Daher müsse auch keine Freistellung beantragt werden.

Das Kartellamt hatte noch im August erklärt, bis 2006 das System zu tolerieren. Damit sollen auch die längerfristigen Lizenzverträge berücksichtigt werden, die das Duale System mit seinen Partnern eingegangen ist.

Das Duale System ist das einzige bundesweite System zur Rücknahme, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen. Mit einem Marktanteil von 95 Prozent dominiert das DSD mit ihren Partnerfirmen die Geschäfte mit dem „Grünen Punkt“. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter besteht für das DSD nur ein marginaler Wettbewerbsdruck. Ihm droht vom Kartellamt in einem anderen Verfahren außerdem wegen eines möglichen Boykotts und unzulässiger Benachteiligung von Konkurrenten eine hohe Geldbuße.

Die Anfang der 90er Jahre gegründete Gesellschaft hat mit ihrem Lizenzierungssystem für Unternehmen und Handel in der Entsorgung von Verpackungen eine Monopolstellung. Von einem großen Teil der Hersteller und Händler hat das DSD die Verpflichtung übernommen, gebrauchte Verpackungen wie Getränke-Dosen oder Joghurt-Becher zu verwerten. Die Zusammenarbeit des Dualen Systems mit dem Handel sei eine gewollte politische Entscheidung gewesen, hatte der scheidende DSD-Vorstandschef, Wolfram Brück, erklärt. „Darin sehen die Wettbewerbshüter nun ein Kartell.“ Brücks Nachfolger soll Anfang 2003 der Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Repnik werden.

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