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Wirtschaft: Der „Königsweg“ des Peter Hartz

Berlin (ce/uwe). Peter Hartz, der Volkswagen-Personalvorstand und Chef der Reformkommission für den Arbeitsmarkt, hat offenbar das Thema Leistungskürzungen für Arbeitslose immer noch nicht abgehakt.

Berlin (ce/uwe). Peter Hartz, der Volkswagen-Personalvorstand und Chef der Reformkommission für den Arbeitsmarkt, hat offenbar das Thema Leistungskürzungen für Arbeitslose immer noch nicht abgehakt. Nach einem Treffen der Kommission mit Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte Hartz gestern, er sei sicher, dass der Kommission „zu diesem Thema noch ein Königsweg einfallen wird“.

Die Kommission hatte sich bei diesem Thema bisher nicht einigen können. Während die Gewerkschaftsvertreter öffentlich sagten, dass es auch nach einer Reform auf dem Arbeitsmarkt keine generellen Leistungskürzungen geben werde, hatte vor allem Hanns-Eberhard Schleyer, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), mehrfach die Erwartung geäußert, dass eine Reform ohne Einschnitte bei den Leistungen nicht denkbar sei. Der Vorstandsvorsitzende der Bundesanstalt für Arbeit, als Gast ebenfalls in der Kommission vertreten, hatte gesagt, dass er in der Frage mit einer Mehrheitsentscheidung der Kommission rechne, wenn sich die Teilnehmer nicht auf einen Konsens verständigen würden.

Von alldem aber will Peter Hartz noch nichts wissen. Er stellte als ersten und zentralen Punkt der Neuorganisation der Arbeitsvermittlung heraus, dass „die Zumutbarkeit neu definiert werden muss“. Damit wies er gleichzeitig den Weg zum Thema Leistungskürzung. Offenbar will Hartz auf eine generelle Verkürzung des Arbeitslosengeldes nach einem Jahr verzichten, wenn im Gegenzug die Kriterien für die Zumutbarkeit von Arbeit schärfer gefasst werden.

Das hieße, dass Arbeitslose künftig mit schnellen und schmerzhaften Einschnitten bei ihrem Arbeitslosengeld rechnen müssen, wenn sie eine zumutbare Arbeit ablehnen. Ebenfalls in den Zumutbarkeitskatalog fallen Regelungen wie der umstrittene Umzug von Arbeitslosen in Gegenden, in denen es Arbeit gibt: Kann beispielsweise einem jungen Single der Umzug zu einem neuen Job in Süddeutschland zugemutet werden, müsste dieser Mann mit empfindlichen Kürzungen rechnen, wenn er den entsprechenden Arbeitsplatz ablehnt.

Entscheidend aber wird sein, wie hart die Kommission den Paragraphen fassen will, der die Zumutbarkeit einer schlechter bezahlten Arbeit angeht: Eins der Hauptprobleme von Arbeitslosen in Deutschland ist nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg, dass Menschen, die eine Stelle verloren haben, zu lange davon ausgehen, im neuen Job besser bezahlt zu werden. Sie lehnen im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit Stellen ab, weil sie auf bessere Angebote warten.

Genau hier läge der Wegweiser für den „Königsweg“, den die Kommission nun sucht. Wird derjenige durch Leistungskürzung bestraft, der solche Angebote ablehnt, läuft das in der Konsequenz auf generelle Leistungskürzungen im Zeitablauf hinaus. Damit könnten die Arbeitgeber gut leben. Ob die Gewerkschaften dagegen diesen Weg mitgehen würden, ist unklar.

Und: Selbst wenn die Kommission in dieser Sache einen Konsens finden würde, hieße das noch lange nicht, dass die entsprechenden Einschnitte Realität werden. Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass zu all diesen Fragen bereits Gerichtsurteile vor den deutschen Arbeitsgerichten erwirkt worden sind. In der Regel ist es den Arbeitsämtern dabei nicht gelungen nachzuweisen, dass die angebotene Arbeit tatsächlich zumutbar ist. Daraufhin haben die Arbeitsämter aufgehört, die heute schon geltenden Zumutbarkeitsregeln auch tatsächlich vor Gericht zu bringen. Die Regeln wurden im Großen und Ganzen nicht mehr angewendet.

Zwar würde die in der Kommission geplante Umkehr der Beweislast dazu führen, dass nun der Arbeitslose nachweisen muss, warum eine bestimmte Arbeit nicht zuzumuten ist. Solange sich aber insgesamt an der Rechtsprechung nichts ändert, werden weder die Arbeitsvermittler noch die geplanten Personal-Service-Agenturen schnelle und messbare Erfolge beim Durchsetzen der neuen Zumutbarkeitsregeln haben.

Damit steht und fällt jedoch der Königsweg. Nur, wenn die Leistungskürzungen im Einzelfall tatsächlich durchgesetzt werden, wird die Vermittlung besser. Und nur dann werden die Einsparungen erzielt, die die Arbeitsverwaltung vom Jahr 2004 an braucht.

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