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Wirtschaft: „Der Kompromiss schafft keine Klarheit für Verbraucher“

Herr von Braunmühl, ist die abgeschwächte Dienstleistungsrichtlinie immer noch schlecht für die Verbraucher? Ja.

Herr von Braunmühl, ist die abgeschwächte Dienstleistungsrichtlinie immer noch schlecht für die Verbraucher?

Ja. Das Herkunftslandprinzip, das ausländischen Dienstleistern erlaubt hätte, zu ihren eigenen Regeln und Standards bei uns ihre Leistungen zu erbringen, ist zwar weg, aber der Text lässt noch zu viele Interpretationsmöglichkeiten zu. Jetzt sieht es so aus, dass die Dienstleister sicherstellen müssen, dass sie sich bei Gesundheit und Umweltstandards an das Zielland halten müssen. Aber die Beweislast liegt beim Mitgliedstaat. Der muss vor der Anwendung jeder Vorschrift darlegen, dass sie für Gesundheits- oder Umweltschutz notwendig und verhältnismäßig ist. Klarheit schafft der Kompromiss nicht. Verbraucherschutz betrifft zudem noch andere Bereiche als Gesundheit und Umwelt.

Was für Bereiche meinen Sie?

Zum Beispiel die Telefonwerbung. Bei uns gilt das Verbot,Verbraucher am Telefon mit Werbung zu belästigen. Das könnte aber mit dem abgeschwächten Kompromiss künftig für ausländische Call Center möglich sein.

Sind Sie grundsätzlich gegen die Öffnung der Dienstleistungsmärkte?

Nein, denn Wahlfreiheit und Wettbewerb sind im Sinne der Verbraucher. Aber ich hätte mir eine europaweite Harmonisierung aller Regeln ,Sektor für Sektor, anstatt des Rasenmäherprinzips gewünscht. Für den jetzigen Kompromiss fordern wir nun, dass die Dienstleister nicht nur Gesundheits- und Umweltschutz-Standards einhalten müssen, sondern auch den Verbraucherschutz gewährleisten. Diese Klausel sollte im Text enthalten sein.

Patrick von Braunmühl ist stellvertretender Vorsitzender

des Bundesverbands der Verbraucher-

zentralen.

Das Gespräch führte

Flora Wisdorff.

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