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Wirtschaft: Der Kunde lacht, der Angestellte weint (Kommentar)

Die Teilprivatisierung der Berliner Wasser-Betriebe ist rechtens. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hält das Gesetz grundsätzlich für verfassungskonform.

Die Teilprivatisierung der Berliner Wasser-Betriebe ist rechtens. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hält das Gesetz grundsätzlich für verfassungskonform. Die zwei Punkte, die die Richter am Donnerstag für nichtig erklärten, nutzen den Kunden. Das Gericht prüfte vor allem die Tarifgestaltung und die Frage, ob sich die Macht zwischen Land, privaten Investoren und Verbrauchern in der Balance befindet. Und kam zum Ergebnis, dass der Gesetzgeber es mit dem Ausgleich zwischen den Interessen nicht ganz genau nahm. Nun werden die Berliner von Effizienzsteigerungen schneller profitieren, als es bisher beabsichtigt war. Denn das Gericht hat sich nicht auf die Konstruktion eingelassen, die Berliner mit Gebühren zu belasten, die das teilprivatisierte Unternehmen gar nicht mehr macht. Es ist sogar möglich, dass die Wasserpreise fallen. Niedrigere Tarife haben allerdings ihren Preis: Es gibt mehrere Verlierer. Zum einen das Land, das auf einen Teil seines Erlöses wird verzichten müssen. Zum anderen die Wasser-Betriebe. Die neuen Miteigner, die Mischkonzerne RWE und Vivendi, wollen Rendite sehen, auch wenn das Gericht eine gewinnträchtige Regelung gekippt hat. Die Wasser-Betriebe werden sich schneller vom staatlichen Monopolisten in ein effizientes Unternehmen verwandeln müssen. Mit drastischen Folgen - zum Beispiel einem höheren Tempo beim Stellenabbau. Schlecht oder gut? Millionen Kunden profitieren.

jhw

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