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Wirtschaft: Der Spielraum für Sanierungsmaßnahmen im Osten wird kleiner

BERLIN (mhm/HB). EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert hat in den vergangenen Monaten besonders oft Besucher aus Deutschland empfangen: Bundesfinanzminister und deren Staatssekretäre, der Ost-Beauftragte des Bundeskanzlers, ostdeutsche Ministerpräsidenten, selbst Gewerkschaftsfunktionäre pilgerten nach Brüssel, um noch mal ein gutes Wort für die neuen Länder einzulegen.

BERLIN (mhm/HB). EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert hat in den vergangenen Monaten besonders oft Besucher aus Deutschland empfangen: Bundesfinanzminister und deren Staatssekretäre, der Ost-Beauftragte des Bundeskanzlers, ostdeutsche Ministerpräsidenten, selbst Gewerkschaftsfunktionäre pilgerten nach Brüssel, um noch mal ein gutes Wort für die neuen Länder einzulegen. Van Miert möge doch, so die immer wieder vorgetragene Bitte, die Ausnahmeregeln für die Gewährung staatlicher Hilfen an marode Ost-Betriebe noch einmal verlängern, über den 31. Dezember 1999 hinaus. Ansonsten, so sorgte sich der Verwaltungsratschef der Treuhandnachfolgerin BvS, Manfred Schüler, stünden "Arbeitsplätze und Standorte zur Disposition". Deshalb wünschte er sich eine weitere Ausnahme von den EU-Beihilferegeln für "12 bis 24 Monate". Zumindest dieses Stoßgebet ist in Brüssel gehört worden, zu einem Teil jedenfalls. Denn bei der Einführung des knochenharten Beihilfenregimes, daß nach dem Willen der Kommission auf dem gemeinsamen Markt Einzug halten soll, erhalten die neuen Länder in einem wichtigen Teil noch ein Jahr Schonzeit.Während überall sonst künftig Beihilfen zur Umstrukturierung angeschlagener Betriebe nur nach dem ehernen Grundsatz "one time, last time" ausgereicht werden dürften, gibt es für angeschlagene Betriebe aus Ostdeutschland immer noch ein zweites Mal: "Nach einer eingehenden Analyse meiner Dienststellen, glaube ich, existiert ein guter Grund, diesen Unternehmen eine weitere Möglichkeit zu geben, da diese weiterhin Schwierigkeiten durch strukturelle Schwächen ausgesetzt sind", begründet van Miert die Aufweichung der von ihm vorgelegten und der Kommission vor wenigen Tagen beschlossenen neuen "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten". Dennoch wird die Sonderregelung, nach der bisher der größte Teil angeschlagener Treuhand-Privatisierungsfälle mit neuerlichen Beihilfen versorgt wurde, bis Ende 2000 befristet. Das ist immerhin noch ein halbes Jahr länger, als der streitbare Wettbewerbskommissar zunächst zugestehen wollte.Die scheidende Kommission gestattet dies aber nicht ohne einen kräftigen Seitenhieb auf die deutsche Bürokratie und deren zuweilen zeitraubende Abstimmungsprozesse zwischen Ländern, BvS und Bund: Nun erwarte er aber, daß die deutschen Behörden die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellten, "um eine effiziente Bearbeitung zu ermöglichen, was derzeit nicht der Fall ist", krittelt van Miert.Im vergangenen Monat hatten führende Gewerkschafter aus IG Metall, IG Chemie und der DAG zusammen mit DGB-Chef Dieter Schulte bei van Miert auf eine schnellere Bearbeitung der anhängigen Verfahren gedrängt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von anderthalb Jahren sei zu lange und gefährde Arbeitsplätze. Zur Zeit sind in Brüssel aktuell noch etwa 30 Notifizierungsverfahren der BvS anhängig, in denen Beihilfen für ostdeutsche Betriebe bewilligt werden sollten. Hinzu kommen weitere Notifzierungsverfahren, die die Länder in eigener Regie betreiben.Weniger Rücksicht auf ostdeutsche Be- und Empfindlichkeiten will die Kommission künftig vor allem bei Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, den sogenannten "Auffanglösungen", nehmen. Nach der Neufassung der ursprünglich aus dem Jahre 1994 stammenden EU-Richtlinien sollen Beihilfen für neu gegründete Firmen prinzipiell nicht mehr in Frage kommen, "und zwar auch dann nicht, wenn sie aus liquidierten Unternehmen hervorgegangen sind". Schließlich trügen diese Firmen keine Altlasten, deren Befreiung das Ziel von Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen sei.Damit sind oft praktizierte Modelle eines von der BvS finanziell unterstützten Übergangs von Alt-Anlagen an einen neuen Investor aus der Insolvenz ab Januar 2000 nicht mehr möglich. Die seit Jahren für ostdeutsche Firmen angewandte Ausnahmegenehmigung wird Ende 1999 ersatzlos gestrichen. Zur Begründung heißt es in den Leitlinien: "Wiederholte Rettungsmaßnahmen, die lediglich den Status quo aufrechterhalten, das unvermeidbare Ende hinausschieben und in der Zwischenzeit die betreffenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme auf leistungsfähigere Hersteller oder anderer Mitgliedstaaten abwälzen, können nicht genehmigt werden."Entsprechend verschnupft zeigen sich Vertreter der neuen Bundesländer über die Kommissions-Entscheidung: "Den besonderen Erfordernissen Ostdeutschlands wird damit nicht Rechnung getragen", schimpft der sächsische Wirtschaftsstaatssekretär Wolfgang Vehse. Gerade privatisierte Firmen mit einer schmalen Kapitaldecke benötigten immer noch Hilfen. "Überhaupt nicht zufrieden" sei man mit der Entscheidung der Kommission, Auffanglösungen ab 2000 nicht mehr zu gestatten.Damit sei der BvS und den neuen Länder ein flexibles Instrument zur Hilfestellung weggenommen worden. "Wir werden jetzt versuchen, bis zum 31. Dezember so viele Fälle wie nur möglich zu notifizieren, damit wir alles das noch abarbeiten können, was möglich ist," kündigte Vehse an. Man werde mit der neuen EU-Kommission nochmals über das Thema sprechen. Aber er habe keine großen Hoffnungen darauf, daß die Entscheidung revidiert werde. Dennoch sei die Lage in Ostdeutschland nicht so, daß die Ausnahmeregelungen jetzt auslaufen könnten.Genauer hinsehen will die Kommission künftig auch dann, wenn das Beihilfen beantragende Unternehmen zu einem größeren Konzernverbund gehört. Hier kommen Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen überhaupt nur noch dann in Betracht, wenn "es sich um spezifische Schwierigkeiten des betreffenden Unternehmens handelt", diese nicht auf eine willkürliche Kostenverteilung im Konzern zurückzuführen seien "und außerdem zu gravierend sind, um von dem Konzern selbst bewältigt werden zu können".

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