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Wirtschaft: Der Stabilitätspakt ist noch nicht geschlossen

Die Länder können sich weder untereinander noch mit dem Bund über einen Kompromiß einigenVON TOM WEINGÄRTNER BONN.Die Finanzminister der Länder haben sich am Donnerstag nicht auf einen nationalen Stabilitätspakt verständigt.

Die Länder können sich weder untereinander noch mit dem Bund über einen Kompromiß einigenVON TOM WEINGÄRTNER BONN.Die Finanzminister der Länder haben sich am Donnerstag nicht auf einen nationalen Stabilitätspakt verständigt.Nun will Finanzminister Theo Waigel mit einem eigenen Gesetzentwurf Druck auf die Länder machen. Die Interessen der Länder, sagte der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz (FMK), Karl Starzacher, "liegen außerordentlich weit auseinander".Mit dem nationalen Stabilitätspakt soll die nach dem europäischen Stabilitätspakt zulässige Verschuldung Deutschlands auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt werden.In diesem Jahr könnten Bund, Länder, Gemeinden und die Sozialversicherung danach gut 110 Mrd.DM zusätzliche Kredite aufnehmen.Bei Überschreiten dieser Grenze werden Sanktionszahlungen an den Haushalt der EU fällig. Die Länder konnten sich bislang nicht auf konkrete Vorschläge verständigen.Einigkeit besteht nur darüber, daß die Länder 60 Prozent des vorhandenen Kreditspielraumes selber beanspruchen.Bund und Sozialversicherung könnten dann nur 40 Prozent der öffentlichen Kredite aufnehmen.Bei der Aufteilung des Länderanteils auf die einzelnen Länder stehen sich arme und reiche gegenüber.Letztere, angeführt von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, verlangen eine Aufteilung nach dem Anteil der Bevölkerung.Die finanzschwachen Länder wollen einen Verschuldungsspielraum, der ihrer Kreditaufnahme in der Vergangenheit entspricht.Einzelne Länder lehnen aber auch ganz grundsätzlich eine bindende Verpflichtung ab, sich an möglichen deutschen Sanktionszahlungen zu beteiligen. Waigel hatte Starzacher zuvor den "Arbeitsentwurf eines Gesetzes über einen nationalen Stabilitätspakt" zugeleitet.Danach hält der Bund an seinem Vorschlag fest, das nach dem EWWU-Stabilitätspakt zulässige Defizit zur Hälfte auf den Bund (einschließlich der Sozialversicherung) und die Länder (einschließlich Gemeinden) aufzuteilen.Die auf Länder und Gemeinden entfallende Hälfte soll in einem Übergangszeitraum bis 2008 teilweise nach dem Einwohnerschlüssel und teilweise nach der Verschuldung der Länder in den vergangenen drei Jahren bemessen werden.Für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gilt dabei die höhere Einwohnerwertung aus dem Länderfinanzausgleich.1999 würden nach dem Waigel-Vorschlag 25 Prozent der "Kreditlinie", die auf die Länder entfällt, nach dem Einwohnerschlüssel aufgeteilt, der Rest nach der Verschuldung.2009 würde dann nur noch der Einwohnerschlüssel gelten.An den Sanktionen müßten sich die Länder in dem Maße beteiligen, in dem sie den auf sie entfallenden Kreditspielraum überschreiten. Der Vorschlag Waigels, sagte Starzacher weiter, könne in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden.Die finanzstarken Länder setzen sich dafür ein, daß die Länder, die mehr Schulden machen, als sie dürfen, entsprechend zu Sanktionszahlungen herangezogen werden.Aber die Mehrheit der finanzschwachen Länder lehnt dieses "Verursacherprinzip pur" ab.Wie der Bund suchen die finanzstarken Länder eine Lösung "auf der Zeitschiene".Einen Freibrief für das Schuldenmachen dürfe es aber nicht geben, sagte der hessische Finanzminister. Der Bundesfinanzminister hatte am Montag angekündigt, notfalls einen eigenen Gesetzentwurf für den Stabilitätspakt einzubringen.Für den Fall, daß die Länder die Verabschiedung des nationalen Stabilitätspaktes im Bundesrat blockieren, will Theo Waigel versuchen, die Anteile der Länder an möglichen Sanktionszahlungen über das Bundesverfassungsgericht beizutreiben.

TOM WEINGÄRTNER

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