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Wirtschaft: Der Streit um Lufthansa-Preise für Berlin-Flüge geht weiter

KARLSRUHE (ukn). Die Lufthansa muß noch einmal vor Gericht, um ihre Preise für Flüge zwischen Frankfurt (Main) und Berlin überprüfen zu lassen.

KARLSRUHE (ukn). Die Lufthansa muß noch einmal vor Gericht, um ihre Preise für Flüge zwischen Frankfurt (Main) und Berlin überprüfen zu lassen. Erst danach wird sich entscheiden, ob das Bundeskartellamt die Fluggesellschaft zu einer Preissenkung zwingen kann. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Das Bundeskartellamt hatte der Lufthansa vorgeworfen, ihre marktbeherrschende Stellung auf der Flugstrecke auszunutzen und überhöhte Preise zu verlangen.Der Streit um teure Lufthansa-Flugscheine geht in die nächste Runde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Das Bundeskartellamt hat der einstigen Staatslinie vorgeworfen, sie verlange überhöhte Preise. Der Vizepräsident des Bundeskartellamtes, Kurt Stockmann, betonte als Beschwerdeführer bei der Verhandlung, die Preisgestaltung der Lufthansa wirke wettbewerbsverzerrend: Die Lufthansa mißbrauche ihre Monopolstellung. Dadurch verschaffe sie sich einen Vorteil - zu Lasten des Verbrauchers und anderer Wettbewerber. Denn wegen Kapazitätsengpässen am Frankfurter Flughafen erhielten gleichwertige Wettbewerber nur unzureichende Start- und Landerechte. Passagiere müßten wohl oder übel die teuren Preise zahlen.Zum Beleg zogen die Berliner Wettbewerbshüter die Lufthansa-Preise für die Flugstrecke München - Berlin heran. Obwohl die Distanz von der bayerischen Landeshauptstadt an die Spree weiter ist, verlangt die deutsche Fluggesellschaft hierfür wesentlich weniger. In der Business-Class kostet ein Hin- und Rückflug zwischen Frankfurt und Berlin aktuell 896 DM, auf der weiteren Strecke Berlin - München sind es dagegen maximal 612 DM. Das Bundeskartellamt wies die Fluggesellschaft deshalb 1997 an, für die Frankfurt-Strecke maximal zehn DM mehr als für die München-Strecke zu verlangen. Gegen diese Preisverordnung trat die Fluggesellschaft den Gang vor die Gerichte an.Die Argumentation der Lufthansa: Die Kosten für den Anflug der Main-Metropole seien jährlich um 16 Mill. DM höher als bei Münchens Airport. Grund für die Mehrkosten seien die Kapzitätsengpässe auf dem Frankfurter Flughafen, die längeren Wegestrecken und Bodenaufenthalte. Bereits jetzt deckten die Ticketpreise nicht die Kosten der Lufthansa für die Flüge Berlin - Frankfurt, so die Fluggesellschaft.Die Kartellbehörde hielt dem wiederum entgegen, daß auf der Frankfurt-Strecke wesentlich mehr Gäste die teure Business-Class buchen und häufiger in Langstreckenflüge der Lufthansa umsteigen. Damit seien die Mehrkosten wieder drin. Nach Angaben der Lufthansa herrscht gerade in München ein Preiskrieg zwischen der Deutschen BA, einer Tochter der British Airways, und Lufthansa. Infolge der Dumpingpreise der Deutschen BA müsse die Lufthansa auf der München-Strecke inzwischen hoch defizitär fliegen.Das Kammergericht Berlin war der Argumentation der Lufthansa gefolgt. Der Kartellsenat des BGH hob dieses Urteil aber in letzter Instanz am Donnerstag auf. Zwar könne "kein Unternehmen gezwungen werden, seine Leistungen zu nicht kostendeckenden Preisen zu erbringen", so der BGH-Kartellsenat. Ob dies jedoch tatsächlich der Fall sei, habe das Kammergericht nicht geklärt, sondern "stattdessen das Ergebnis der nicht eindeutigen und obendrein lückenhaften Berechnungen" der Lufthansa übernommen. Die genaue Prüfung der Kosten muß nun nachgeholt werden (AZ: KVR 12/98).

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