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Wirtschaft: Der Wettbewerbskommissar sieht eine letzte Chance für ein einheitliches europäisches Steuersystem

Eine Einigung ist eher unwahrscheinlich - insbesondere die EU-weite Quellensteuer ist und bleibt umstrittenMartina Ohm Der neue EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti fand deutliche Worte. In Übereinstimmung mit Bundesfinanzminister Hans Eichel erklärte der ehemalige Steuerkommissar vergangene Woche in Berlin, der EU-Gipfel in Helsinki sei die letzte Chance, das europäische Steuerpaket noch unter Dach und Fach zu bekommen.

Eine Einigung ist eher unwahrscheinlich - insbesondere die EU-weite Quellensteuer ist und bleibt umstrittenMartina Ohm

Der neue EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti fand deutliche Worte. In Übereinstimmung mit Bundesfinanzminister Hans Eichel erklärte der ehemalige Steuerkommissar vergangene Woche in Berlin, der EU-Gipfel in Helsinki sei die letzte Chance, das europäische Steuerpaket noch unter Dach und Fach zu bekommen. Das so genannte Monti-Paket besteht aus einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Mindestregeln zur gemeinsamen Besteuerung von Zinserträgen in den Mitgliedsstaaten. Daneben enthält es einen Verhaltenskodex für die Beseitigung unfairen Steuerwettbewerbs sowie Regelungen für Gewinne und Lizenzen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften, über die man sich aber bereits weitgehend geeinigt hat. Umstritten hingegen bleibt die Einführung einer EU-weiten Quellensteuer.

Schon die deutsche Ratspräsidentschaft hatte alle Mühe, in der Sache vorwärts zu kommen. Jetzt sieht es so aus, als ob auch die Finnen ohne Erfolg in der Sache ihre Präsidentschaft beenden müssten. Vor allem für den deutschen Finanzminister wäre eine EU-weite Einigung auf eine Quellensteuer ein wichtiges Projekt. Andernfalls dürfte es Hans Eichel auf Dauer schwer fallen, seinen Parteigenossen und den Grünen zu widerstehen und sich der Forderung, im Alleingang die Zinseinkünfte in Deutschland endlich gerecht zu besteuern, zu widersetzen. Eine schwierige Situation. Schon einmal scheiterte ein Bundesfinanzminister mit dem Quellensteuer-Projekt. Nach drei Monaten musste Gerhard Stoltenberg 1989 seine Pläne zu Grabe tragen. Der Exodus des Kapitals war nicht anders zu stoppen. Nur notgedrungen, nachdem das Verfassungsgericht 1991 die Erhebung einer Kapitalertragssteuer verfügte, wurde Anfang 1993 in Deutschland mit der Zinsabschlagsteuer ein weiterer Anlauf unternommen. Doch das Aufkommen deckt mit rund zwölf Milliarden Mark im Jahr nur zwei bis zwei Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Außerdem gilt diese Form der Kapitalertragssteuer nur für Steuerinländer. Die Steuerausländer kommen - wie in den meisten EU-Ländern - nach wie vor ungeschoren davon. Mit der 1997 von Brüssel vorgelegten EU-Richtlinie sollte sich das ändern. In weiser Voraussicht ließ Brüssel den Nationalstaaten die Wahl. Nach dem Optionsmodell dürfen sich die Länder entscheiden: Entweder sie stimmen einer noch näher zu beziffernden Mindestbesteuerung zu oder sie akzeptieren eine Meldepflicht. Demnach müssten die Banken den Fiskus des jeweiligen Heimatlandes über ihre Kundschaft und deren Anlagen informieren.

Die Chancen, dass sich die Finanzminister noch vor dem Helsinki-Gipfel auf einen gemeinsamen Nenner einigen, sind minimal. Auch der Buhmann steht schon fest: Während sich der Widerstand der Luxemburger, die um ihr lukratives Geschäft mit den Investmentfonds fürchten, offenbar verflüchtigt und sie die Einführung einer Mindest-Quellensteuer inzwischen prinzipiell befürworten, legen sich die Briten nach wie vor quer. Das Ansehen der "City" soll nicht leiden. Eine Quellensteuer, fürchten die Briten, würde das Kapital nach Zürich oder New York vertreiben. Obwohl die geplante EU-Richtlinie nur auf die Zinseinkünfte von Privatanlegern zielt, hieß es aus London, man werde nur unter der Bedingung dem EU-Vorschlag zustimmen, dass eine Ausnahme für Eurobond-Anlagen von über 40 000 Euro bewilligt werde. Für die sozialdemokratischen Finanzminister in Paris und Berlin eine schiere Zumutung.

Um Missverständnissen zuvorzukommen stellte Schatzkanzler Gordon Brown außerdem klar, dass auch bei Kontrollmitteilungen die britischen Anleihen-Zinsen selbstverständlich ausgenommen werden müssten. Bisweilen hatte man hinter den Kulissen gehofft, man werde sich auf einen gezielten Austausch von grenzüberschreitenden Informationen in Helsinki verständigen können. Die Finnen präsentierten deshalb am Mittwoch einen Kompromiß-Vorschlag, der den Briten eine Zustimmung einfacher machen soll. Demnach müssten die Banken lediglich Angaben zur Identität ihrer ausländischen Kundschaft, nicht aber über die Anlagebeiträge weitergeben. Ein Nein der Briten schafft Fakten. Denn in Steuerfragen gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Ziehen die Briten nicht mit, hat die geplante EU-Richtlinie keine Chance, muss das Monti-Paket erneut vertagt werden. Für Hans Eichel eine ungemütliche Situation. Für den Bund der Steuerzahler aber noch lange kein Drama. Wie viele Stimmen aus Wirtschaft und Kreditwirtschaft empfiehlt Steuerzahler-Präsident Karl-Heinz Däke der Bundesregierung nun die Einführung einer Abgeltungssteuer nach dem Vorbild Österreichs. Eine Pauschalsteuer, die sämtliche Ansprüche des Staates abdeckt. Der Anleger muss seine Zinseinkünfte nicht noch einmal mit seinem sonstigen Einkommen versteuern. Däke: "Das wäre ein Beitrag zur Steuervereinfachung. Das Bankgeheimnis bliebe gewahrt und uns viel Bürokratie erspart". Womöglich springt auch für Eichel etwas heraus: Wien verband die Einführung der Abgeltungssteuer 1993 mit einer Amnestie. Die Folge: Erkleckliche Sümmchen, die ins Ausland verlagert wurden, fanden den Weg zurück.

Martina Ohm

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